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Urteil: Bombodrom-Streit: Bundeswehr unterliegt erneut

Nach der wiederholten Niederlage des Verteidigungsministeriums fordern Politiker und Bürgerinitiativen einen endgültigen Verzicht auf den Übungsplatz. Doch noch immer sind nicht alle Rechtsmittel erschöpft.

Nach dem Richterspruch gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg herrscht Erleichterung. Zugleich wächst der Druck auf Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) zur Aufgabe des Luft-Boden-Schießplatzes, der als Bombodrom bekannt ist.

Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Arnold, sagte dem Tagesspiegel: „Wir würden uns den Übungsplatz bei Wittstock wünschen. Aber einen weiteren Rechtsstreit über mehrere Jahre können wir der Luftwaffe und den Menschen dort nicht zumuten.“ Außenminister Frank- Walter Steinmeier, der für die Landes-SPD als Spitzenkandidat zur Bundestagswahl antritt, forderte vom Verteidigungsministerium, auf eine Fortsetzung des Klageweges zu verzichten. Selbst in der Unions-Fraktion lässt der Rückhalt für die Pläne der Bundeswehr auf dem früheren sowjetischen Truppenübungsplatz nach: Der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher Jürgen Herrmann betonte, man könne das Vorhaben nicht mit Brachialgewalt durchsetzen.

Ähnlich äußerten sich die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Vertreter von Parteien und Bürgerinitiativen. Der Potsdamer Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) sagte: „Jetzt reicht’s.“ Die Bundeswehr müsse sich zurückziehen. Auch CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski warnte die Bundeswehr, sich durch weitere Instanzen zu klagen.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Berufungsklage des Verteidigungsministeriums zurückgewiesen und damit die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das Bombodrom bestätigt. Daher darf die Bundeswehr das 14 000 Hektar große Areal nicht für ihre Tiefflüge nutzen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Revision möglich. Ob die Bundeswehr davon Gebrauch macht, ließ Ministerialdirektorin Alice Greyer- Wieninger vorerst offen, bekräftigte aber, dass die Bundeswehr an dem ehemaligen russischen Truppenübungsplatz festhalte. SPD-Sprecher Arnold warnte davor: „Mein Rat an das Verteidigungsministerium: Die Revision macht keinen Sinn.“ Der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht könne sich über Jahre hinziehen. Zudem habe die Bundeswehr die bisherigen Prozesse „nicht mit glücklicher Hand“ geführt.

Das Gericht sah erhebliche Mängel im Planungsverfahren der Bundeswehr, die es versäumt habe, eine Gesamtabwägung aller Interessen vorzunehmen. Trotz des Vorrangs von verteidigungspolitischen Interessen müsse das Militär die Belange von Anwohnern, Gemeinden, Unternehmen sowie Fragen des Naturschutzes beachten – also ein ordentliches Beteiligungsverfahren durchführen. Zudem habe die Bundeswehr die Lärmbelastung und deren gesundheitliche Folgen nicht ausreichend untersucht. Benedikt Schirge von der Bürgerinitiative „Freie Heide“ sagte, erneut habe sich gezeigt, dass die Bundeswehr nicht gewillt sei, sich an rechtsstaatliche Verfahren zu halten.

Das Ministerium hatte 2003 eine Betriebserlaubnis für das Bombodrom erteilt, mehrere Kläger brachten diese 2007 vor dem Verwaltungsgericht zu Fall, weshalb die Bundeswehr nun in Berufung ging und scheiterte. Der nächste Schritt, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, scheint wenig aussichtsreich. Dabei werden keine neuen Beweise erhoben, sondern das Urteil auf Rechtsfehler untersucht. Anlass zu Spekulationen gab Ministerialdirektorin Greyer-Wieninger. Sie sagte, das Urteil sei eine völlig neue Weichenstellung in der Rechtsprechung, bei künftigen Vorhaben müsse ihr Haus möglicherweise neue Wege in der Planung gehen. Ein ordentliches Verfahren zur Inbetriebnahme des Bombodroms ist also durchaus möglich.

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