zum Hauptinhalt

Brandenburg: Urteil gegen den Kritiker aus Strausberg

Friedhelm Zapf kämpft weiter um Rehabilitierung

Strausberg - „Ich kämpfe um meine Rehabilitierung“, sagt Friedhelm Zapf. Fast zwei Jahre lang war der heute 59-Jährige Vize-Bürgermeister von Strausberg. Doch jetzt bescheinigte ihm das Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder), dass er Mitte der 90er Jahre gar nicht rechtmäßig gewählt wurde.

Damit geht für Friedhelm Zapf ein elf Jahre währender, an die gesundheitliche Substanz gehender Kampf um sein Recht vorerst verloren. Er hatte weit über die Grenzen der Kleinstadt hinaus Aufmerksamkeit erregt. Der frühere Lehrer, der von 1990 bis 1993 Landrat von Bad Freienwalde war und im März 1994 zum Ersten Beigeordneten von Strausberg gewählt wurde, hatte zahlreiche seiner Ansicht nach gegen geltendes Recht verstoßende Verkäufe von kommunalen und privaten Immobilien in Strausberg aufgedeckt. Darunter waren auch Grundstücke, auf denen jüdische Rückübertragungsansprüche gelastet haben sollen.

Im Herbst 1995 informierte er die Stadtverordneten über weit unter Wert verkaufte Immobilien. Die Reaktion fiel ganz anders aus als von ihm erwartet. Wie der Tagesspiegel mehrfach berichtete, wurde Zapf als „Nestbeschmutzer“ beschimpft und beurlaubt. Er legte Widerspruch ein, der erfolglos blieb. 1996 wurde er entlassen. Im März 2001 erhielt er von der Stadt einen Bescheid über die Nichtigkeit seiner Ernennung zum Wahlbeamten. Die Begründung: Er sei entgegen den Bestimmungen in nichtöffentlicher Sitzung gewählt worden. Deshalb wurden seine Ruhestandsbezüge von 35 Prozent seines letzten Gehalts eingestellt.

Zapf verwies darauf, dass seine Wahl 1994 tatsächlich für den nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung angekündigt worden war. Auf Antrag einer Abgeordneten sei sie dann aber doch öffentlich durchgeführt worden, sagte er. Nach Ansicht der Kammer reichte das jedoch nicht aus. Zudem hätte die Tagung auch als öffentlich angekündigt werden müssen.

Zapf fühlt sich zu Unrecht bestraft: „Ich hatte doch an der veröffentlichten Tagesordnung überhaupt keine Aktie“, sagt er und betont: „Ich bin öffentlich gewählt worden.“ Der 59-Jährige will jetzt Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg prüfen und überlegt, ob er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet. „Das alles war und ist nichts anderes als ein Abstrafen meines Engagements“, sagte er gestern dem Tagesspiegel: „Mir ging es um Aufklärung, ich wollte Schaden in rechtlicher und finanzieller Hinsicht von der Stadt Strausberg abwenden.“

Der „Fall Zapf“ wird wohl weiter die Öffentlichkeit beschäftigen – zumal erst vor wenigen Wochen ein Immobiliengeschäft der Kreisverwaltung Strausberg von 1991 vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in ungewöhnlich scharfer Form gerügt wurde. Da Brandenburgs Landtagspräsident Gunter Fritsch zu dieser Zeit dort Landrat war, geriet er in die Kritik. Der frühere Bundesjustizstaatssekretär und heutige FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann forderte Fritsch auf, sich zu erklären. Doch dieser wies auch diesmal alle Vorwürfe zurück – genau wie die einst von Friedhelm Zapf erhobenen Anschuldigungen: Er habe mit möglicherweise dubiosen Immobiliengeschäften nichts zu tun gehabt. ddp/das

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false