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Verbale Entgleisung: Oberstaatsanwältin muss Posten räumen

Die Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst wird versetzt, weil sie Neonazi Horst Mahler „Respekt“ gezollt hat. In der Politik sorgten ihre Aussagen für reichlich Empörung.

Von Frank Jansen

Potsdam/Cottbus - Die Cottbuser Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst muss nach der Äußerung von „Respekt“ für den „Mut“ des Neonazis Horst Mahler ihren Posten räumen. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg veranlasste gestern, dass Cramer-Krahforst die Leitung der Abteilung abgibt, die mit der Verfolgung politisch motivierter Straftaten befasst ist. Die Oberstaatsanwältin habe sich eine „schlimme Entgleisung“ geleistet, sagte Rautenberg dem Tagesspiegel. Deshalb sei er gemeinsam mit dem Chef der Cottbuser Staatsanwaltschaft der Ansicht, Cramer-Krahforst könne ihre bisherige Abteilung nicht länger leiten. Zuvor hatte die Oberstaatsanwältin in Cottbus gegenüber dem Leitenden Oberstaatsanwalt Wilfried Robinek ihre Wortwahl „zutiefst bedauert“.

Cramer-Krahforst hatte wie berichtet am Dienstag in ihrem Plädoyer im Prozess gegen Mahler am Landgericht Cottbus geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr „einen gewissen Respekt“ ab. Mahler musste sich verantworten, weil er Ende 2006 beim Antritt einer Haftstrafe in Cottbus den Hitlergruß gezeigt und seinen Anhängern „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ zugerufen hatte. Die Oberstaatsanwältin hatte allerdings auch deutlich gemacht, dass sie Mahlers Ideologie für verwerflich halte, und neun Monate Haft beantragt. Die 5. Strafkammer des Landgerichts verurteilte Mahler sogar zu elf Monaten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Vorsitzende Richter Thomas Braunsdorf wies allerdings in der Urteilsbegründung jeden Versuch zurück, dem „gefährlichen Rechtsextremisten“ Mahler Respekt zu zollen. Der Prozess war bereits das zweite Verfahren in diesem Fall. Das Amtsgericht Cottbus hatte gegen Mahler im November 2007 eine Haftstrafe von sechs Monaten verhängt. Der Neonazi und die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung, am Dienstag wurde dann am Landgericht verhandelt.

Der „Respekt“ der Oberstaatsanwältin löste auch in der Politik reichlich Empörung aus. „Wie einem so ein Wort über die Lippen kommen kann, wenn es um Mahler geht, verstehe ich nicht“, sagte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Günter Baaske, dem Tagesspiegel. Ähnlich reagierte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alard von Arnim. Es sei „sehr schwer vorstellbar, dass das Wort ,Respekt‘ im Zusammenhang mit Mahler angebracht sein könnte“, sagte von Arnim. Unbelehrbarkeit, wie sie bei Mahler typisch sei, „erzwingt keinen Respekt“, betonte Heinz Vietze, Abgeordneter der Linksfraktion.

Die Oberstaatsanwältin wird künftig eine andere Abteilung leiten. Für die Verfolgung politisch motivierter Delikte war sie seit 2003 zuständig. Frank Jansen

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