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Brandenburg: Verbot von Aufmärschen rechtens?

Noch Klagen anhängig nach vereitelten "Gedenkfeiern" von Neonazis in Halbe VON MICHAEL MARA Potsdam.In jedem Herbst das gleiche Spiel: Rechtsextremistische Organisationen melden zum Volkstrauertag sogenannte Heldengedenkfeiern auf dem Soldatenfriedhof Halbe an, die der Potsdamer Polizeipräsident postwendend verbietet.

Noch Klagen anhängig nach vereitelten "Gedenkfeiern" von Neonazis in Halbe VON MICHAEL MARA

Potsdam.In jedem Herbst das gleiche Spiel: Rechtsextremistische Organisationen melden zum Volkstrauertag sogenannte Heldengedenkfeiern auf dem Soldatenfriedhof Halbe an, die der Potsdamer Polizeipräsident postwendend verbietet.Diesmal liegt ein Antrag des neonazistischen Vereins "Die Nationalen" vor, der von Berlin aus agiert.Mit einer Verbotsverfügung wird noch an diesem Wochenende gerechnet.Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob die Verbote überhaupt rechtens sind.Beim Verwaltungsgericht Potsdam sind Klagen aus den vergangenen Jahren anhängig. Dabei geht es dem Vernehmen nach um die nachträgliche Feststellung der Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügungen aus den Jahren 1993, 1994 und 1995.In Potsdamer Polizeikreisen ist man von der langen Bearbeitungsdauer nicht sonderlich erbaut.Die nicht zum Zuge gekommenen Anmelder aus der rechtsextremistischen Szene ziehen inzwischen alle juristischen Register, was ihnen einige Aufmerksamkeit verschafft.1995 haben sie sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen, um zu erreichen, daß der vom Polizeipräsidenten angeordnete sofortige Vollzug der Verbotsverfügung ausgesetzt wird.Dazu sah man sich jedoch in Karlsruhe nicht in der Lage. Brandenburger Gerichte hatten zuvor Klagen gegen den sofortigen Vollzug der Verbotsverfügungen abgeschmettert - letztere hätten bei einer aufschiebenden Wirkung auch keinen Sinn.Die grundsätzliche Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügungen an sich steht indes noch aus. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Anfrage, daß eine Klage gegen die Verbotsverfügung des letzten Jahres bearbeitet werde.Ihm sei nicht bekannt, sagte Gerichtssprecher Buchheister, ob weitere aus den Jahren 1993 und 1994 vorliegen.Er betonte jedoch, daß das Verwaltungsgericht jährlich mit etwa 8000 Anträgen überschwemmt werde, die in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums bearbeitet werden.Bei der Polizei glaubt man zwar, daß die Doppel-Begründung für die Verbotsverfügungen hieb- und stichfest ist: Zum einen wird argumentiert, daß die alljährlich geplanten Aufmärsche der Neonazis höchstwahrscheinlich mit Straftaten verbunden sein werden, die auch bei effektivstem Einsatz der Polizei nicht verhindert werden können - so zum Beispiel öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.Zum anderen geht die Polizei von einer ernsten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus, insbesondere auch wegen anzunehmender Gegendemonstrationen.Doch ist die einschlägige Rechtsprechung in der Bundesrepublik nicht einheitlich, es bleibt ein Unsicherheitsfaktor.Auch insofern ist die Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtes überfällig. Zur diesjährigen "Heldengedenkfeier" wollen die "Nationalen" 1000 Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik mobilisieren.Der Verein gilt als "aktivste rechtsextremistische Organisation" in Brandenburg, wo er mehr als 100 Anhänger zählt.

MICHAEL MARA

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