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Brandenburg: Verdurstete Kinder: Nun wird auch im Jugendamt ermittelt

FRANKFURT/ODER (kf). Nach dem tragischen Tod von zwei Kleinkindern in Frankfurt (Oder) hat die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen nun auch Unterlagen aus dem zuständigen Jugendamt angefordert.

FRANKFURT/ODER (kf). Nach dem tragischen Tod von zwei Kleinkindern in Frankfurt (Oder) hat die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen nun auch Unterlagen aus dem zuständigen Jugendamt angefordert. Die städtische Behörde wies unterdessen Vorwürfe wegen mangelhafter Fürsorge zurück. Amtsleiterin Cornelia Scheplitz sagte am Dienstag, sie habe keine Informationen über die aktuelle Lage der Familie gehabt. Die beiden Jungen im Alter von zwei und drei Jahren, die von der Mutter zwei Wochen allein in der Wohnung gelassen wurden, waren am Sonnabend tot zu Hause entdeckt worden. Laut Staatsanwaltschaft verdursteten sie.

Hausnachbarn hatten angegeben, sie hätten wegen der vernachlässigten Kinder oft im Amt angerufen. 1997 habe es zum letzten Mal einen Hinweis aus der Nachbarschaft gegeben, sagte dagegen die Amtsleiterin. Ihm sei das Jugendamt nachgegangen. Man habe der Mutter Unterstützung angeboten, sie sei jedoch nicht darauf eingegangen. Beratungsangebote könnten nicht erzwungen werden. Dem Amt sei keine Handhabe zum Eingreifen geblieben. 1998 hatte das Amt nochmals Kontakte zur Kindesmutter. Es ging um die Freigabe des jüngsten der vier Kinder zur Adoption. Die Stadtverwaltung von Frankfurt (Oder) stellte sich gestern vor das Jugendamt und betonte, nach gründlicher Prüfung hätten sich keine Anhaltspunkte für Versäumnisse ergeben.

Die Mutter, eine 23jährige alleinerziehende Floristin, hatte den Kindern Lebensmittel hingestellt und war zu ihrem Freund gegangen. Die Frau sitzt inzwischen wegen Totschlags in zwei Fällen in Haft. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Tatvorwurf wegen Mordes, Grausamkeit und minderer Beweggründe erweitert werden kann. Es werde mit Hochdruck ermittelt, sagte Staatsanwalt Michael Neff am Dienstag auf Anfrage. Viele Zeugen würden befragt.

Gegen die untätig gebliebenen Nachbarn wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Allein aus dem Schreien oder Wimmern hätten die Nachbarn nicht den zweifelsfreien Schluß ziehen können, daß sich die Kinder in Lebensgefahr befanden. Zu den Zeugenaussagen wollte sich die Staatsanwaltschaft am Dienstag "aus beweistaktischen Erwägungen" nicht äußern.

In den vergangenen Wochen waren bundesweit mehrere Kleinkinder in Obhut ums Leben gekommen. Im Fall der Kindestötung von Zernsdorf (Kreis Dahme-Spreewald) sind die rechtsmedizinischen Untersuchungen an der Leiche des kleinen Jungen noch nicht abgeschlossen. Deshalb will die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahmen etwa zu möglichen Äußerungen der tatverdächtigen Mutter abgeben.Die 33jährige, soll das Baby am 12. Mai in einen Keller gebracht haben, wo es starb. Anschließend vergrub sie die Leiche im Wald.

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