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Brandenburg: Verfassungsschutz: Hetze in Moschee Staatsanwälte prüfen Ermittlungen.

Potsdamer Imam bestreitet die Zitate

Potsdam In der Potsdamer Al-Farouq- Moschee wurden im Jahr 2004 offenbar mehrfach Hetzreden gehalten. Das geht aus einem Vermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der Vorbeter der Moschee soll demzufolge regelmäßig gegen den Westen, gegen Juden und Christen gepredigt haben. So soll er laut Verfassungsschutz Predigten mit Sätzen beendet haben wie: Allah möge dafür sorgen, „alle Ungläubigen und Kreuzträger zu vernichten“. Zudem seien in der Moschee auch Spenden für „Kriege gegen die Ungläubigen zur Verbreitung des Islam“ gesammelt worden, schreibt der Verfassungsschutz. Der Imam habe um Unterstützung islamistischer Rebellen etwa in Tschetschenien und Kaschmir gebeten. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte die Behörde mindestens einen V-Mann in der Moschee.

Der Imam der Al-Farouq-Moschee, Kamal Abdallah, erklärte gestern, die Zitate im Vermerk stammten nicht von ihm. Er habe all seine auf Arabisch gehaltenen Predigten aufbewahrt und sie dem Verfassungsschutz zur Lektüre angeboten. Auch seien keine Spenden für den bewaffneten Kampf gesammelt worden. Das beim Freitagsgebet gesammelte Geld werde bei der Sparkasse eingezahlt; die Verwendung sei nachvollziehbar.

Den vierseitigen Vermerk hatte der Verfassungsschutz für ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam angefertigt, in dem der Imam Anfang September gegen seine Erwähnung im Brandenburger Verfassungsschutzbericht 2004 gestritten hatte. Beide Seiten einigten sich darauf, dass der Imam im Jahresbericht nicht mehr im Zusammenhang mit so genannten „Hasspredigten“ genannt wird. Der Vermerk traf Mitte August beim Verwaltungsgericht als auch bei der Staatsanwaltschaft Potsdam ein. Verfassungsschutz-Chefin Winfriede Schreiber betonte darin, dass Teile der Predigten „nicht mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Völkerverständigung zu vereinbaren“ seien. Das Innenministerium drängt seit längerem auf ein Verfahren gegen Abdallah wegen Volksverhetzung. Die Strafverfolger indes erklärten gestern, sie prüften noch, ob sie ein Verfahren einleiten.

Der Imam soll sich laut Verfassungsschutz eindeutig gegen die Grundwerte der Bundesrepublik geäußert haben. So habe er das islamische Gesetz und den Koran als das einzig rechte Gesetz bezeichnet – alle anderen Gesetze, auch das Grundgesetz, seien „Unrecht“. Auch diese Äußerung bestreitet Abdallah.

Der Imam habe außerdem Sätze gesagt wie: Alle Juden sollten „durch ein Erdbeben von der Welt verschwinden“. Er habe Allah gebeten, alle „Ungläubigen und Kreuzträger an einem Ort zu versammeln, um sie zu vernichten“. Abdallah erklärte, das habe er nie gesagt.

Bereits im Mai hatte es eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Unbekannt gegeben, nachdem Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) im Landtag einzelne Zitate aus islamischen Predigten öffentlich gemacht hatte. Er hatte dabei allerdings keinen Urheber der Zitate genannt. Der zuständige Oberstaatsanwalt hatte die Einstellung des Verfahren vor kurzem unter anderem damit begründet, dass es sich bei den Äußerungen zum Teil lediglich um „Verwünschungen“ gehandelt habe. So sei es nicht strafbar, ein Erdbeben herbeizuwünschen, da kein Mensch ein solches bewirken könnte.

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