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Brandenburg: Verwaltungskosten: Ministerin verteidigt Studenten-Gebühr

Brandenburgs Hochschulministerin Johanna Wanka (parteilos) hat die ab dem Frühjahr geltende Semester-Rückmeldegebühr für alle Studierenden in Höhe von 100 Mark verteidigt. Die Erhebung des Beitrags stehe im engen Zusammenhang mit den entstehenden Verwaltungskosten, sagte Wanka in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

Brandenburgs Hochschulministerin Johanna Wanka (parteilos) hat die ab dem Frühjahr geltende Semester-Rückmeldegebühr für alle Studierenden in Höhe von 100 Mark verteidigt. Die Erhebung des Beitrags stehe im engen Zusammenhang mit den entstehenden Verwaltungskosten, sagte Wanka in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Gebühr sei kein Entgelt für die gewährte Ausbildung.

Die Zahlung hatte der Landtag zusammen mit dem Haushaltsstrukturgesetz im vergangenen Sommer beschlossen. Die Gebühr sollte ursprünglich erstmals bereits im Herbst erhoben werden. Wegen bürokratischer Hürden musste damals jedoch darauf verzichtet werden. Dem Landeshaushalt gingen so rund zwei Millionen Mark verloren. Gegen die Gebühr haben Studenten mehrerer Hochschulen inzwischen Klage eingereicht. Der Gesetzgeber habe bewusst auf die Möglichkeit einer Anpassung der Gebühr an die allgemeine Kostenentwicklung verzichtet, betonte Wanka.

Eine Anhebung auf mehr als 100 Mark stehe damit nicht zur Debatte. Nach Ansicht der Landesregierung sollen außerdem andere bisher erhobene Gebühren wegfallen So verlange die Universität Potsdam zehn Mark pro Student und Semester für den Versand der Studienunterlagen.

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