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Brandenburg: Verzettelte Angelegenheit

Vier Stimmzettel und bis zu zehn Kreuze: Bei der Kommunalwahl am Sonntag wird es für den Wähler kompliziert

Von Michael Mara

und Thorsten Metzner

Potsdam. Manche erinnern sich noch an das Debakel vor fünf Jahren: Bundestags- und Kommunalwahlen fielen zusammen. Abends um 18 Uhr standen mancherorts noch Schlangen vor den Wahllokalen, weil es nicht genügend Wahlkabinen und Wahlzettel gab. Bei der Auszählung der Stimmen gab es ein Chaos. Brandenburg konnte als letztes Land erst am frühen Morgen das Endergebnis der Bundestagswahl melden – eine Blamage.

Diesmal finden zwar nur Kommunalwahlen statt, trotzdem will Landeswahlleiter Arend Steenken Pannen und Verzögerungen bei der Stimmenauszählung nicht ausschließen. Denn Probleme gab es bisher bei allen Kommunalwahlen im Land. Ein Grund: Das Wahlsystem ist kompliziert. Es wird noch komplizierter, weil mit dem kommenden Sonntag die Gemeindegebietsreform in Kraft tritt: Zahlreiche Mini-Gemeinden wurden zu Großgemeinden zusammengeschlossen. Wie bisher werden die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte sowie die Bürgermeister und die Gemeindevertretungen gewählt. In Brandenburg an der Havel wird außerdem der Oberbürgermeister gewählt, weil der bisherige wegen Krankheit aufgab. Erstmals hinzu kommen die Ortsteilbürgermeister oder alternativ Ortsbeiräte in jenen Gemeinden, die früher selbstständig waren.

Deshalb müssen die Wähler – wahlberechtigt sind rund 2,1 Millionen Brandenburger – bis zu vier Wahlzettel ausfüllen. Um die Orientierung zu erleichtern, hat jeder eine andere Farbe: Kreistag weiß, Gemeindevertretung rosa, Bürgermeister orange und Ortsbeirat oder -bürgermeister hellgrün. Der Wähler kann auf den vier Wahlzetteln maximal zehn Stimmen abgeben: Drei für den Kreistag, eine für den Bürgermeister, drei für die Gemeindevertretung, drei für den Ortsbeirat oder alternativ eine für den Ortsbürgermeister. Die Entscheidung, ob Beirat oder Ortsbürgermeister gewählt werden, lag bei der alten Gemeindevertretung.

Richtig kompliziert wird es, weil die Wähler ihre drei Stimmen für die Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen einem Kandidaten geben oder auf mehrere verteilen können. Gültig ist die Stimmabgabe in diesem Fall auch, wenn nur ein oder zwei Bewerber angekreuzt werden, allerdings sind dann Stimmen verschenkt. Werden vier Stimmen abgegeben, ist der Wahlzettel ungültig.

Um die Auszählung zu erleichtern, sollten für die vier Wahlzettel, so Landeswahlleiter Arend Steenken, auch vier Wahlurnen aufgestellt werden. Steht nur eine zur Verfügung, müssten bei der Auszählung die Wahlzettel zunächst einmal nach den Farben sortiert werden, bevor die Auszählung beginnen kann, was zu größeren Zeitverzögerungen führen würde.

Steenken rechnet damit, dass selbst die Ergebnisse der Wahlen zu den Kreistagen – sie werden zuerst ausgezählt – erst am späten Sonntagabend vorliegen werden. Die Kreiswahlleiter sind gehalten, alle 15 Minuten Zwischenergebnisse an das Landeswahlbüro zu melden, die dann umgehend im Internet veröffentlich werden. Lediglich in fünf ausgewählten Kommunen – darunter Cottbus und Hennigsdorf – wird es schnell gehen: Dort können die Wähler per Knopfdruck an einem Computer ihre Stimmen abgeben.

Durch diese Wahlmaschinen entfällt das Auszählen per Hand. Das offizielle Endergebnis der Kommunalwahl soll erst Dienstag früh auf einer Pressekonferenz des Landeswahlleiters verkündet werden.

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