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Brandenburg: Volksinitiative gegen Kita-Kürzungen: Schlagabtausch im Landtag

Dass die Große Koalition die Brandenburger Volksinitiative gegen die Kita-Kürzungen trotz 152 000 Unterschriften für unzulässig erklärte, hat am Donnerstag im Landtag zu einem scharfen Schlagabtausch geführt: In einer Aktuellen Stunde warf PDS-Vizefraktionschef Heinz Vietze den Regierungsfraktionen "Angst vor dem Volk" vor. Mit dieser im Widerspruch zur Verfassung gezogenen Notbremse hätten SPD und CDU den ersten, greifbar nahen Volksentscheid gegen eine Landtagsentscheidung verhindert.

Dass die Große Koalition die Brandenburger Volksinitiative gegen die Kita-Kürzungen trotz 152 000 Unterschriften für unzulässig erklärte, hat am Donnerstag im Landtag zu einem scharfen Schlagabtausch geführt: In einer Aktuellen Stunde warf PDS-Vizefraktionschef Heinz Vietze den Regierungsfraktionen "Angst vor dem Volk" vor. Mit dieser im Widerspruch zur Verfassung gezogenen Notbremse hätten SPD und CDU den ersten, greifbar nahen Volksentscheid gegen eine Landtagsentscheidung verhindert. "Aus Angst vor einer zweiten großen Niederlage nach dem Fusionsvolksentscheid 1992", sagte Vietze. Vizeregierungschef Jörg Schönbohm (CDU) konterte, die PDS versuche die Modernisierung Brandenburgs bei allen Reformen wie Kita, Polizei, Forst, Schule bis hin zum Großflughafens blockieren.

Es wurde eine Grundsatzdebatte über die Modernisierung Brandenburgs und den Anspruch der Brandenburger Landesverfassung, die von der SPD in der Vergangenheit gerade wegen der dort verankerten plebiszitären Elemente als progressivste in Deutschland gepriesen wurde. Abseits der offiziellen Reden war deshalb besonders in der SPD das Unbehagen über den Umgang mit der KitaVolksinitiative spürbar: Jeder zweite Abgeordnete blieb der Debatte fern. Der SPD-Abgeordnete Andreas Kuhnert sagte, er habe zwar Verständnis für die juristischen Bedenken, man hätte dennoch das Verfahren "bis zum Volksentscheid durchlaufen lassen" sollen. "Es ist eine Volksinitiative für unserer sozialdemokratisches Kita-Gesetz, das wir einst beschlossen haben", sagte auch der frühere Agrarminister und Sportbundpräsident Edwin Zimmermann.

Im Vorfeld hatte auch die frühere SPD-Vizefraktionschefin Angelika Thiel-Vigh gemahnt, dass die plebiszitären Elemente auch in der Praxis ernst genommen werden müssten. "Da muss man es aushalten können, eine Entscheidung unter Umständen noch einmal zu wiederholen."

Die offiziellen Koalitionsredner verteidigten dagegen die Entscheidung des Hauptausschusses, der zum ersten Mal die Behandlung einer Volksinitiave abgelehnt hatte. Nach den Worten von Wolfgang Klein, dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, habe dies allein juristische Gründe, da der Verfassungsartikel 76(2) direkte Initiativen zum Landeshaushalt ausschließe, was im konkreten Fall allerdings strittig ist. Es sei der Weg freigemacht worden, dies für künftige Konfliktfälle vom Verfassungsgericht klären zu lassen, so Klein. CDU-Vizeregierungschef Jörg Schönbohm wies den PDS-Vorwurf der "Arroganz der Macht" zurück: Es gehe "um die Verantwortung der Gewählten". Die Koalition habe keine Angst vor unbequemen Entscheidungen und schenke dem Bürger "reinen Wein" ein. "Wir wollen Volksinitiaven, aber im Rahmen der Verfassung", sagte Schönbohm.

Dagegen erinnerte Vietze an eine Mahnung des früheren brandenburgischen Justizministers Hans-Otto Bräutigam, dass von Plebisziten ein "heilsamer Einfluss auf den parlamentarischen Routinebetrieb ausgehe". Im konkreten Fall habe die Koalition das Votum von 152 000 Brandenburgern einfach ignoriert. Von einem unzulässigen Eingriff in das Budgetrecht des Parlamentes könne bei einer Summe von 48 Millionen Mark und einem 19-Milliarden-Haushalt keine Rede sein, wenn das Kabinett zugleich für die Potsdamer Buga-Haupthalle ohne Befassung des Landtages statt ursprünglich avisierter 12 Millionen Mark jetzt 48 Millionen Mark Landesförderung bewillige.

Nach der brandenburgischen Verfassung muß sich der Landtag mit einer Volksinitiative befassen, wenn diese mindestens 20 000 Unterschriften erreicht und der Hauptausschuss zustimmt. Wird diese vom Parlament behandelt, jedoch abgelehnt, kann ein Volksbegehren gestartet werden, für das 80 000 Unterschriften nötig sind. Lehnt der Landtag ein erfolgreiches Volksbegehren ab, muss ein Volksentscheid stattfinden.

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