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Brandenburg: Waffenschmuggel, Drogen und Verkehrsunfälle

Straftaten, die deutsche Soldaten während ihrer Auslandseinsätze begehen, sind besonders heikel. Deshalb klopft die Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Sigrid Komor, drei Mal auf Holz: Bislang hat es keine juristisch relevante Verfehlung deutscher Soldaten in Afghanistan gegeben.

Von Sandra Dassler

Straftaten, die deutsche Soldaten während ihrer Auslandseinsätze begehen, sind besonders heikel. Deshalb klopft die Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Sigrid Komor, drei Mal auf Holz: Bislang hat es keine juristisch relevante Verfehlung deutscher Soldaten in Afghanistan gegeben. Toi, toi, toi! Seit Anfang des Jahres ist die Staatsanwaltschaft Potsdam für solche Straftaten zuständig - voraussichtlich ab März auch für entsprechende Vergehen auf dem Balkan. Bislang blieb das den Staatsanwälten in Koblenz vorbehalten, weil die Einheiten dort zusammengestellt wurden. Jetzt siedelte sich das 2001 gegründete Einsatzführungskommando der Bundeswehr bei Potsdam an.

Waffenschmuggel aus dem Kosovo, Sex mit Minderjährigen in mazedonischen Hotels, Beschimpfungen und Bedrohungen durch Vorgesetzte - das sind Themen, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen deutscher Soldaten durch die Medien gingen. Gesondert erfasst werden diese Straftaten weder im Verteidigungsministerium noch beim Wehrbeauftragten des Bundestags. Auch der bislang zuständige Leitende Oberstaatsanwalt von Koblenz, Erich Jung, kann nicht mit konkreten Zahlen dienen. Die von den Medien aufgegriffenen Delikte bezeichnet er als spektakuläre Einzelfälle: "Es ist nicht so, dass die Soldaten im Ausland permanent Straftaten begehen. Die Anzahl der jährlich von uns bearbeiteten Fälle bewegt sich im zweistelligen Bereich. Und nicht jede Ermittlung endet mit einer Anklage."

So waren die Koblenzer Staatsanwälte meist mit der Untersuchung von Unglücksfällen beschäftigt - beispielsweise, als sich in Bosnien versehentlich ein Kanonenschuss löste und ein Panzerfahrzeug traf, wobei zwei deutsche Soldaten ums Leben kamen. Aber auch bei simplen Verkehrsunfällen muss die Schuldfrage geklärt werden. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, sprich: der Konsum von beziehungsweise der Handel mit illegalen Drogen. In Sachen käuflicher Sex hingegen wurde die Koblenzer Staatsanwaltschaft nur in einem Fall tätig - dabei ging es allerdings nicht um Prostitution von Minderjährigen, sondern um eine Frau, die in ein Bordell gezwungen wurde.

Der Arbeitsaufwand der Koblenzer Staatsanwälte hielt sich auch deshalb in Grenzen, weil sie im Ausland nicht tätig werden - zumindest nicht in Hoheitsrechte der jeweiligen Landesregierungen - eingreifen dürfen. Außerdem handelt es sich um eine so genannte Eilzuständigkeit, da die außerhalb Deutschlands eingesetzten Soldaten keinen speziellen Standort haben. Sobald die einer Straftat Verdächtigen wieder im Lande sind, übernehmen die örtlich zuständigen Staatsanwälte die Ermittlungen. So geschah es beispielsweise mit jenen Mitgliedern des ersten deutschen KFOR-Kontingents, die Waffen, Minen und Munition als "Drahtbürsten" und "Verbandsmaterial" getarnt nach Deutschland schmuggelten. Gegen sie wurden in München, Zwickau, Augsburg und Darmstadt Anklagen erhoben. Einige Prozesse endeten mit Geldstrafen, andere sind noch nicht abgeschlossen.

"Mit diesen Fällen hatten wir nichts zu tun", sagt der Koblenzer Oberstaatsanwalt Jung, der den Potsdamern rät, schnell den Kontakt zur Bundeswehr zu suchen. Dieser Tage fahren nun einige Potsdamer Staatsanwälte an den Rhein. Dort werden die Kollegen aus Koblenz über ihre Erfahrungen mit dem heiklen Thema berichten.

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