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Brandenburg: Weniger Verbote für Besucher des Nationalparks Odertal

Potsdam - Die Landesregierung will den jahrelangen Konflikt um den „Nationalpark Unteres Odertal“ beenden: Sie hat jetzt den Entwurf für ein novelliertes Nationalparkgesetz beschlossen und dem Landtag zugeleitet, das weniger Verbote und mehr Nutzungsmöglichkeiten für Anwohner und Besucher vorsieht. So sollen künftig Aktivitäten wie Kanufahren, Reiten, Kutschfahrten, Baden, Schlittschuhlaufen oder Pilze sammeln im Nationalpark möglich sein.

Potsdam - Die Landesregierung will den jahrelangen Konflikt um den „Nationalpark Unteres Odertal“ beenden: Sie hat jetzt den Entwurf für ein novelliertes Nationalparkgesetz beschlossen und dem Landtag zugeleitet, das weniger Verbote und mehr Nutzungsmöglichkeiten für Anwohner und Besucher vorsieht. So sollen künftig Aktivitäten wie Kanufahren, Reiten, Kutschfahrten, Baden, Schlittschuhlaufen oder Pilze sammeln im Nationalpark möglich sein. Das Radfahren wird generell auf allen Wegen erlaubt. Erleichterungen sind auch für Bauern und Angler vorgesehen, so wurden Flächen aus dem Nationalpark ausgegliedert.

Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) – der sich als vierter Ressortchef an einer tragfähigen Lösung versucht – ist überzeugt, damit „den Knoten zerschlagen“ zu haben: „Nach Jahren bissiger Auseinandersetzungen und gegenseitiger Unterstellungen“ stünden nun die Zeichen auf Entspannung, erklärte er am Mittwoch in Potsdam. Es geht der Landesregierung nicht nur darum, eine größere Akzeptanz des Nationalparks zu erreichen. Sie erhofft sich von erweiterten touristischen Nutzungsmöglichkeiten auch wirtschaftliche Impulse für die strukturschwache Region an der Oder, zum Beispiel „positive Effekte für die Beschäftigung“. Außerdem werde durch die Reduzierung von Standards der Verwaltungsaufwand gesenkt.

Der 1995 gegründete Nationalpark Unteres Odertal war von Anfang an umstritten. Die Hälfte des 10 500 Hektar großen Gebiets soll – Voraussetzung für die Anerkennung als Nationalpark – Totalreservat (Schutzzone I) werden, in das der Mensch nicht eingreifen darf. Ursprünglich sollte das schon bis 2010 geschehen, was heftige Proteste betroffener Bauern auslöste. Das neue Gesetz verzichtet jetzt auf ein Zeitlimit. ma

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