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Brandenburg: Wer wird oberster Richter?

Schwierige Suche nach einem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten

Offiziell wollen sich die Koalitionsparteien SPD und CDU noch nicht äußern, wer nach dem Rücktritt von Peter Macke neuer Präsident des Landesverfassungsgerichts werden soll. Intern werden freilich schon Überlegungen angestellt. Die Personalie könnte sogar zum Streitpunkt in der großen Koalition werden – im September stehen schließlich Landtagswahlen an. Nach der Verfassung wählt der Landtag das Verfassungsgericht, das aus Präsidenten, Vize-Präsidenten und sieben Richtern besteht. „Anzustreben“ ist dabei, „dass die politischen Kräfte des Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sind.“ Macke ist 1993 auf Vorschlag der SPD zum Präsidenten des obersten Gerichtes gewählt worden, die deshalb auch das Recht für sich ableitet, den Nachfolger vorzuschlagen.

Allerdings ist aus der CDU, aber auch von FDP und Grünen zu hören, dass das Verfassungsgericht die derzeitigen politischen Kräfteverhältnisse im Land nicht mehr widerspiegelt. Kritisiert wird auch ein „starkes Übergewicht“ der SPD. Tatsächlich sind von den neun Richtern fünf von der SPD sowie jeweils zwei von CDU und PDS vorgeschlagen worden. Die nicht mehr in den Landtag gewählten kleinen Parteien FDP und Grüne sind im Gegensatz zu den ersten Jahren, als es noch die Ampelkoalition gab, nicht mehr im Verfassungsgericht vertreten. Erst recht nicht die Bürgerinitiativen, die bei den Kommunalwahlen im vergangenen Oktober enorme Gewinne verzeichneten.

Aber es gibt noch ein zweites Problem: Laut Verfassung müssen drei der neun Mitglieder des Verfassungsgerichtes Berufsrichter sein. Mit dem Ausscheiden Mackes bleiben nur noch zwei übrig, nämlich Vize-Präsident Wolfgang Knippel und Monika Weisberg-Schwarz. Also muss in jedem Fall ein Berufsrichter ins Verfassungsgericht gewählt werden – was die Sache nicht einfacher macht.

Michael Mara

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