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Brandenburg: XY-Bande: Hauptangeklagter gesteht Drogenhandel Mit Kokainverkauf machte Olaf K. laut eigenen Angaben 250 000 Euro Gewinn.

Nach seiner Aussage trat er als Stadtverordneter von Neuruppin zurück

Neuruppin - Drogenhändler ja, Mafia- Boss nein: so lässt sich das Teilgeständnis des Hauptangeklagten im Prozess gegen die so genannte XY-Bande vor dem Neuruppiner Landgericht zusammenfassen. Olaf K. bezifferte seinen Gewinn aus dem Verkauf von Drogen zwischen Februar 1999 und August 2004 auf rund 250 000 Euro. Das Kokain sei ihm direkt aus Holland nach Neuruppin geliefert worden, wo er es dann mit hoher Gewinnspanne weiterverkaufte. Insgesamt soll es sich um 22 Kilogramm Rohware gehandelt haben. Meistens wurde diese mit Milchpulver im Verhältnis 1:1 gestreckt. Zum Abschluss seiner Erklärung, die er von seinem Verteidiger verlesen ließ, verkündete K. seinen Rücktritt als Stadtverordneter und seinen Austritt aus der CDU – „auf Wunsch der Partei“.

Belastende Aussagen über die anderen acht Männer, die seit Anfang Mai mit ihm auf der Anklagebank sitzen, traf K. nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwere räuberische Erpressung, unerlaubtes Glücksspiel und illegalen Handel mit Betäubungsmitteln vor. „Ich bin kein Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung gewesen“, beteuerte K. Die meisten der Angeklagten habe er in der Schule, in der Lehre, beim Fußball und als Geschäftspartner kennen gelernt. „Wir waren eine Familie von Freunden. Wir halfen uns, wenn Not am Mann war, und hatten aber auch Differenzen“, hieß es in der Erklärung. Als Zeichen der Freundschaft hätten sie sich gleichartige Ringe angeschafft. Aber „wir waren keine Mafia- Gruppe“, sagte Olaf K. Es habe keine gemeinsame Kasse und keine Schutztruppe gegeben. Zur Wahl der Buchstabenkombination „XY“ auf ihren Autokennzeichen sei es „rein zufällig“ gekommen. „Wir fanden es einfach lustig.“

Die Staatsanwaltschaft wertet dagegen gerade die Ringe und Kennzeichen als Hinweis auf die Abschottung der Gruppe nach außen. Außerdem stützt sie sich auf Aussagen eines verdeckten Ermittlers, der sich ab September 2000 das Vertrauen der Angeklagten erwerben wollte. Er sei laut Olaf K. aber rasch als Schnüffler entlarvt worden: „Wir führten ihn an der Nase herum, machten unsere Späße und erzählten ihm Geschichten.“

Der verdeckte Ermittler durfte bislang nicht als Zeuge vor Gericht aussagen. Das Bundesinnenministerium forderte, ihn zu seinem Schutz nur getarnt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen zu lassen. Das weckte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen sowohl bei den Verteidigern als auch beim Richter, der sich nun noch einmal mit dem Ministerium in Verbindung setzen will.

K. bestätigte Zuwendungen an zwei Angestellte der Stadtverwaltung. Dem inzwischen entlassenen und wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Chef des Neuruppiner Grundstücksamtes habe er als „Freund“ ein teures Handy verschafft und bei der Bezahlung von Autoreparaturen geholfen. Eine ebenfalls unlängst bestrafte Mitarbeiterin des Gewerbeamtes sei in einer Notlage unterstützt worden. In keinem Fall habe K. Gegenleistungen erwartet. Der Prozess wird am 30. Mai fortgesetzt.

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