zum Hauptinhalt

Brandenburg: Zuschlag an Hochtief wieder offen

BRANDENBURG . Im Milliardenpoker um den Großflughafen in Schönefeld wird das brandenburgische Oberlandesgericht kommende Woche sein Urteil verkünden.

BRANDENBURG . Im Milliardenpoker um den Großflughafen in Schönefeld wird das brandenburgische Oberlandesgericht kommende Woche sein Urteil verkünden. Das hat Gerhard Uhde, Vorsitzender Richter der Vergabekammer des Gerichtes, am Dienstag angekündigt. Bis dahin sind die Privatisierungsverträge für den Airport, der ab 2007 in Betrieb gehen soll, weiterhin schwebend unwirksam. Gegen den Zuschlag bei der Auftragsvergabe für die Privatisierung und den Bau des Großflughafens an ein Konsortium die Essener Hochtief AG hatte das unterlegenen IVG Konsortium Klage eingereicht. In der mündlichen Verhandlung standen sich beide Seiten erneut unversöhnlich gegenüber.Die Vertreter von Hochtief sowie von Bund, Berlin und Brandenburg - die Auftraggeber der Flughafenverträge - hatten unter Verweis auf diverse Fristen schon die Rechtmäßigkeit der Beschwerde des IVG-Konsortiums angezweifelt, das sich inzwischen PEG Projektentwicklung Internationaler Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH & Co KG nennt. In der ersten Instanz, dem beim brandenburgischen Wirtschaftsministerium angesiedelten Vergabeausschuß, hatte das IVG/PEG-Konsortium verloren. Doch dieser Auffassung, nach der die Klage als unzulässig abzuweisen wäre, folgt das Oberlandesgericht nicht, wie Richter Uhde durchblicken ließ. Er deutete jedoch vorsichtig an, daß möglicherweise der Europäische Gerichtshof zuständig sein könnte.In der Sache monierte IVG/PEG-Rechtsbeistand Thomas Lindemann vor allem, daß Hochtief bei seinem Konzept von den bei der Ausschreibung geforderten technischen Mindeststandards - zum Beispiel bei der Zahl der Flugzeug-Gates oder den Mindestumsteigezeiten - deutlich abgewichen sei. Nur deshalb habe Hochtief ein finanziell günstigeres Angebot einreichen können. Die Hochtief-Vertreter bestätigten, daß das IVG-Konzept zumindest technisch besser sei.Zum anderen verwies Lindemann auf die personellen Verquickungen von Auftraggeber-Seite und Hochtief-Konsortium: So habe Berlins Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing ein Aufsichtsratsmandat sowohl in der BBF-Fluhafenholding als auch in der Bankgesellschaft Berlin, die am Bieterkonsortium um Hochtief beteiligt sei. Die Bundes-Ministerialbeamten Krüger und Henke seien ebenfalls Mitglieder in den Aufsichtsräten der BBF und der Flughafen Frankfurt am Main AG (FAG), die auch zum Hochtief-Bieterkonsortium gehört. Zudem hätten FAG-Mitarbeiter nachweislich für Hochtief gearbeitet. Die Planungsfirma WIB, hier ermittelt die Staatsanwaltschaft, sei für die BBF und für Hochtief tätig gewesen.Dagegen wiesen die Anwälte von Hochtief und der öffentlichen Hand jegliche unzulässige Diskriminierung des IVG-Konsortiums und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht strikt zurück. Hochtief-Anwalt Friedrich Ludwig Hausmann verwies in seiner Argumentation darauf, daß es sich beim Zuschlag für die Flughafenprivatisierung und den Bau des Großflughafens ohnehin gar nicht um einen Bauauftrag, sondern um einen reinen Dienstleistungsauftrag handle, so daß die strengen Vergaberichtlinien für Bauaufträge gar nicht greifen würden. Gemessen am für 50 Jahre angesetzten Betrieb des Großflughafens und den erwarteten Umsätzen seien "die 4 Milliarden Mark Baukosten eine verschwindend geringe Summe."Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert aus dem Wahlkreis um Schönefeld, der als Prozeßbeobachter an der Verhandlung teilnahm, bezeichnete dies als skandalös. Es stehe im krassen Gegensatz dazu, daß die Politik für den Großflughafen ständig als den "größten Bauauftrag für die Region" werbe. Es sei offenbar der "verzweifelte Versuch, zu retten, was zu retten ist", sagte Danckert. Der SPD-Politiker bezeichnete die personellen Verquickungen um den Hochtief-Zuschlag als "politisch unerträglich."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false