zum Hauptinhalt

Brandenburg: Zweiter Rückschlag für Stolpe

Landgericht weist Klage gegen Stasi-Äußerung des CDU-Politiker Lehmann-Brauns ab VON WERNER VAN BEBBER Potsdam. Ministerpräsident Manfred Stolpe muß sich weiterhin den Vorwurf gefallen lassen, er habe "in Diensten der Staatssicherheit" gestanden.

Landgericht weist Klage gegen Stasi-Äußerung des CDU-Politiker Lehmann-Brauns ab VON WERNER VAN BEBBER

Potsdam. Ministerpräsident Manfred Stolpe muß sich weiterhin den Vorwurf gefallen lassen, er habe "in Diensten der Staatssicherheit" gestanden.Eine Kammer des Potsdamer Landgerichts hat gestern die Unterlassungsklage abgewiesen, mit der Stolpe entsprechende Behauptungen des Berliner CDU-Politikers Uwe Lehmann-Brauns verbieten lassen wollte.Die Potsdamer Landgerichtskammer bewertete den Stasi-Vorwurf des CDU-Politikers ebenso wie eine Berliner Landgerichtskammer, vor der Stolpe unterlegen war: als Meinungsäußerung, nicht als Tatsachenbehauptung. Nicht länger als eine Minute dauerte gestern die Verhandlung Stolpe gegen Lehmann-Brauns.Der Vorsitzende Richter Gernot Seidel ließ keinen Zweifel daran aufkommen, daß er und seine beiden Kollegen zum gleichen Urteil kommen mußten wie die Berliner Richter: Uwe Lehmann-Brauns, Anwalt und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, darf über Manfred Stolpe meinen, was er will.Beide Politiker maßen offenbar dem Verkündungstermin keine überragende Bedeutung zu; sie ließen sich durch ihre Anwälte vertreten. Gesagt hatte der CDU-Politiker folgenden prozeßträchtigen Satz, und zwar pikanterweise in einer Fernsehsendung zur Länderfusion: Er wolle sich nicht als Landeskind eines Mannes wiederzufinden, der 20 Jahre lang als IM "im Dienste des Staatssicherheitsdienstes" gestanden habe. "Das muß sich Herr Stolpe gefallen lassen, sagte Lehmann-Brauns Anwalt Peter Raue nach der Urteilsverkündung.Etwas grundsätzlich Neues im Fall des brandenburgischen Ministerpräsidenten sei damit freilich nicht bewiesen.Zwar habe man der Potsdamer Kammer bis zum Schluß Material vorgelegt, um Stolpes Beziehungen zum Ministerium für Staatssicherheit zu beweisen.Doch sei darunter nichts gewesen, was nicht auch dem Untersuchungsausschuß des Brandenburger Landtags vorgelegen habe.Lehmann-Brauns Formulierung "im Dienste" der Stasi lasse viele Interpretationen zu: man könne aus Überzeugung dienen - oder "um überhaupt etwas zu erreichen". Für Stolpes Anwalt Axel Nordemann steht hingegen so gut wie fest, daß sich das Oberlandesgericht als nächste Instanz mit dem Ehrstreit befassen muß.Seinem Mandanten will er jedenfalls empfehlen, das Landgerichtsurteil anzufechten.Nordemann sieht in Lehmann-Brauns Worten weiterhin eine "unwahre Tatsachenbehauptung".Seiner Meinung nach ist Lehmann-Brauns der Nachweis nicht gelungen, daß Stolpe im Dienst der Stasi gestanden hat.Es treffe auf den Fall Stolpe nicht zu, daß "beweisbare Tatsachen" seine Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter belegen.Vielmehr gebe es zahlreiche Beweise dafür, daß der heutige Ministerpräsident Brandenburgs im Dienst der Kirche gehandelt hat.

Zur Startseite