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Prof. Dr. Christian Armbrüster

© Oliver Elsner

Prof. Dr. Christian Armbrüster: Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft: Online-Vertragsschluss, Pay-as-you-drive-Tarife, Gesundheits-Apps und mehr

Die Digitalisierung verändert die Versicherungswirtschaft. Welche Auswirkungen sie auf Online-Vertragsabschlüsse, Produktgestaltung und Haftung bei Cyber-Attacken hat, wurde an der FU Berlin untersucht.

Es handelt sich um ein Forschungsprojekt, das an der Freien Universität Berlin mit Unterstützung durch den Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft e.V. durchgeführt wird. Drei Themenschwerpunkte sind hervorzuheben: Online-Vertragsschluss, Auswirkungen der Digitalisierung auf die Produktgestaltung und Versicherungsschutz vor den Schäden durch Cyber-Attacken. Zum Online-Vertragsschluss: Was etwa bei Kaufverträgen längst alltäglich ist und juristisch keine besonderen Probleme aufwirft, lässt sich bei Versicherungsverträgen oft nicht so einfach bewerkstelligen.

Es handelt sich nämlich um ein unsichtbares „Rechtsprodukt“, das der Kunde anders als eine Kaufsache nicht ohne Weiteres auf seine Tauglichkeit für seine Bedürfnisse hin prüfen kann. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er bei Versicherungsverträgen teils weit reichende Beratungspflichten für Versicherer und Vermittler vorschreibt. Wie aber können diese Pflichten erfüllt werden, wenn der Vertragsschluss online erfolgt? Einiges deutet darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik bei bestimmten sehr komplexen Produkten auch mit Funktionen wie Pop-up-Infofenstern oder Instant-Chat den derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an eine bedarfgerechte Beratung nicht vollauf genügt werden kann. Zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Produktgestaltung: Immer leistungsfähigere Gesundheits-Apps sammeln Informationen über die eigenen Körperfunktionen und werten diese aus. Wird der Gesundheitszustand laufend digital an den Versicherer übermittelt, so sollen künftig Vorteile etwa in Gestalt von Prämiennachlässen winken. Dies wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, von der Datensicherheit über die Zuverlässigkeit und Aussagekraft der gesammelten und verwerteten Daten bis hin zu der Grundsatzfrage, ob durch eine „Atomisierung des Kollektivs“ der Versicherten das Solidarprinzip aufgegeben werde. Vorläufige Antwort: Die Daten vermögen zwar gewisse Rückschlüsse auf den Risikoumfang zu erlauben, aber von einer umfassenden, die Ungewissheiten des Schicksals ausschaltenden Riskobestimmung ist dies weit entfernt. Neben Gesundheits-Apps sind Telematik-Anwendungen für Kfz ein zweites wichtiges Feld, in dem die Digitalisierung in der Produktgestaltung  ihre Spuren hinterlässt, etwa bei Pay-as-you-drive-Tarifen oder  selbstfahrenden Kfz (Automotive). Auch hier stellen sich juristische Probleme, etwa bei Automotive die Frage, wer bei einem Unfall mit einem selbstfahrenden Kfz künftig haften soll: ist es der Kfz-Hersteller anstelle von Fahrzeugführer und –halter? Dies würde zugleich zu einer Risikoverschiebung von der Kfz-Haftpflicht- hin zur Produkthaftpflichtversicherung führen. Zum Versicherungsschutz vor den Schäden durch Cyber-Attacken: Hier geht es vor allem darum, wie sich größere Industrieunternehmen, aber auch Mittelständler vor den wirtschaftlichen Folgen eines Angriffs auf ihre digitalen Systeme schützen können. Immer strengere IT-Sicherheitsregeln schaffen neue Haftungsrisiken, und die Versicherungswirtschaft trägt dem durch neuartige Produkte jenseits der etablierten Versicherungen (etwa Betriebsunterbrechungs-Schutz) Rechnung. Hier stellen sich vor allem Fragen der sachgerechten Risikokalkulation und Produktgestaltung – welcher Versicherungsschutz lässt sich zu einer für die betroffenen Unternehmen akzeptablen Prämie bieten?

Themen

Versicherung Online-Vertragsschluss Gesundheits-Apps Automotive Cyber-Versicherung

Zur Person

Freie Universität Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht

Christian Armbrüster ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2015 ist er Dekan. Seine Forschungsschwerpunkte sind Bürgerliches Recht und Privatversicherungsrecht. Armbrüster ist im zweiten Hauptamt Richter am Kammergericht (2007-2013).

Links

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/lehrende/armbruesterc/ 

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