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COMPUTER Frage: An Michael Terhaag Fachanwalt für IT-Recht

Reales Recht in virtuellen Welten

Man hört viel von virtuellen Welten wie „World of Warcraft“ und „Second Life“. Was sollte ich als Teilnehmer aus juristischer Sicht beachten?

Die sogenannten virtuellen Welten sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das reale Leben teilweise recht bodenständig. Nutzungsbedingungen müssen akzeptiert, Nutzungsgebühren bezahlt werden. Grundsätzlich handelt es sich keinesfalls um rechtsfreie Räume. Werden Vereinbarungen, ob nun mit virtuellem oder realem Geld getroffen, sind diese normalerweise auch ohne Weiteres einzuhalten. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen sind jedoch noch Mangelware. Meistens scheitern größere Auseinandersetzungen am eher geringen Streitwert.

Das muss aber nicht so bleiben. Bei Ebay werden bereits seltene Spielgegenstände oder mächtige Charaktere, wie sie in Spielen wie „World of Warcraft“ benötigt werden, für größere Summen versteigert. Bei „Second Life“ soll es in der Vergangenheit zudem schon zu Markenverstößen und kleineren Betrügereien gekommen sein. Gerade Beleidigungen sind, wie in Onlineforen allgemein, keine Seltenheit. Man sollte auch im virtuellen Raum von unangemessen Unmutsäußerungen genauso absehen wie von der grundsätzlichen Möglichkeit, dort unlizenzierte Musikdateien oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte einzustellen und anderen zum Download anzubieten. Im Einzelfall gilt hier wie da deutsches Jugendschutzrecht.

Für Kinder und Jugendliche sind diese Welten grundsätzlich nichts. Für „Second Life“ gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Für den Fall, dass ein Dritter im Chatbereich sich dennoch gegenüber Kindern und Jugendlichen wissentlich unsittlich verhält, kann und sollte man dennoch Strafanzeige stellen. Mehr Informationen und Beratung steht auf der Seite www.aufrecht.de. Foto: Promo

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An Michael Terhaag

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