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COMPUTER Frage: In Freundschaft verbunden

In Apples iTunes soll künftig der Kopierschutz entfallen. Darf man dann seine dort gekaufte Musik weitergeben? Eine Frage an unseren Fachanwalt für IT-Recht.

Apple will in seinem Internet-Musikshop iTunes künftig nur noch Musikstücke ohne Kopierschutz anbieten. Andere Anbieter wie Musicload ziehen nach. Darf ich nun meine dort gekauften Stücke bedenkenlos weiterreichen?

Grundsätzlich schon. Wenn Firmen ihre Titel ohne Kopierschutz – das sogenannte Digital Rights Management (DRM) – anbieten, darf der Käufer die Musik im Rahmen seines Rechts auf Privatkopien auch für sich vervielfältigen und sogar an Freunde weitergeben. Allerdings steht im Gesetz keine genaue Zahl, wie viele Privatkopien erstellt werden dürfen. Die Gerichte haben sich im Laufe der Zeit darauf geeinigt, dass bis zu sieben Kopien hergestellt werden dürfen. Wichtig ist, dass die Kopien als Freundschaftsdienst – beispielsweise auf CD – weitergegeben werden. Sobald ich dafür Geld verlange, das über die reinen Kosten für den Rohling hinausgeht, ist das Ganze nicht mehr legal.

Damit es nicht zu dem von der Musikindustrie befürchteten „wilden Kopieren“ kommt, haben Anbieter wie Apple sogenannte „Wasserzeichen“ angekündigt, die in die Musikdateien geschrieben werden. In diesen Wasserzeichen steht dann, wo, wann und von wem die Dateien erworben wurden. So kann später nachvollzogen werden, ob die Datei wirklich ursprünglich zum Beispiel bei iTunes gekauft oder doch über ein illegales Portal heruntergeladen wurde.

Um Probleme zu vermeiden, weil ein vermeintlicher Freund den Song über eine Tauschbörse ins Internet stellt, sollte man sich genau überlegen, wem man seine Songs gibt. Denn das bleibt ebenso verboten wie das private Kopieren von Musikstücken unter Umgehung oder Aushebelung des Kopierschutzes. Dafür drohen weiterhin empfindliche Geldstrafen und Schadensersatzansprüche. Foto: Promo

Mehr unter www.aufrecht.de

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An Michael Terhaag

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