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COMPUTER Frage: Was droht den kino.to-Nutzern?

Nach den Razzien und der Schließung des illegalen Filmportals sind viele Nutzer besorgt. Online-Fachanwalt Michael Terhaag sagt, wie man sich jetzt verhalten soll.

Am Mittwoch wurde das illegale Filmportal kino.to nach Razzien in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden geschlossen. 13 Personen wurden verhaftet. Was müssen die Nutzer der Plattform befürchten, die dort Filme oder Serien angesehen haben?

Die Gefahr, dass Nutzer von kino.to juristisch belangt werden können, ist relativ gering. Es ist zwar unzweifelhaft, dass der Betrieb der Plattform illegal war. Anders als bei einer Tauschbörse erstellt der Nutzer beim Streaming der Filme aber weder eine dauerhafte Kopie noch verbreitet er selbst die Dateien. Zudem ist nicht bekannt, ob die IP-Adressen gespeichert wurden und ob somit eine Rückverfolgung zum Nutzer möglich ist.

Aber selbst wenn die IP-Adressen bekannt wären und die Provider die Personendaten herausgäben, ergibt sich auch hinsichtlich der zivilrechtlichen Lizenz- und Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber eine andere Situation als bei den Tauschbörsen. Da die Filme und Serien bei kino.to eben nur einmal angesehen wurden, sollten die Ansprüche erheblich geringer ausfallen. Die Gebühren dürften nicht höher liegen als an der Kinokasse, denn ein anderer Schaden ist vom Nutzer nicht verursacht worden.

Es kann aber passieren, dass die Nutzer von kino.to vom Rechteinhaber eine Abmahnung erhalten und aufgefordert werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem könnten ihnen die Kosten für den gegnerischen Anwalt in Rechnung gestellt werden, was schnell bis zu 1000 Euro kosten kann. Trifft tatsächlich eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ein, sollte man sich juristische Unterstützung einholen. Diese Erklärungen werden zumeist zugunsten dessen verfasst, der sie verschickt. Das ist legitim, aber wenn sich das ein Experte ansieht, steht man immer besser da. Foto: Promo

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