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Michael Terhaag, Fachanwalt für Online-Recht.

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Computerfrage: Vorsicht bei kino.to-Nachfolgern

Das Streamingportal movie2k.to wurde geschlossen, doch die nächste Seite steht schon bereit. Was ist legal, was illegal? IT-Fachanwalt Michael Terhaag gibt Auskunft.

Gerade wurde das umstrittene Streamingportal www.movie2k.to geschlossen, um unter neuem Namen zurückzukehren. Wie kann ich erkennen, ob es sich um legale oder illegale Angebote handelt?

Also an den Seitennamen selbst kann man es jedenfalls nicht erkennen. Sowohl der Betrieb als auch die Verwendung von Filmportalen ist grundsätzlich zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden. So gibt es zahlreiche völlig legale Verwendungsformen derartiger Dienste, etwa mit Zustimmung und Entlohnung der Rechteinhaber oder wenn man dort größere Sammlungen von eigenen privaten Urlaubsfilmen ablegt oder sich solche von Freunden anschaut. Den großen Erfolg haben die Nachfolger von kino.to aber deshalb, weil dort in großem Umfang illegale Inhalte, wie etwa heimlich mitgeschnittene brandneue Kinofilme und gestohlene oder illegal gefertigte Raubkopien von DVDs, angeboten werden.

Der tatsächliche Download solcher unzulässigen Inhalte ist ganz sicher illegal, da hier eine Kopie hergestellt wird, also eine Vervielfältigung im Sinne des Urhebergesetzes vorliegt. Das sogenannte Streaming, also das Anschauen der Filme „nur“ online, sozusagen flüchtig auf dem Rechner, halten viele Experten nicht für strafbar. Wird die Verbindung getrennt oder der Rechner ausgeschaltet, sind die Inhalte verloren. Die Vertreter dieser Rechtsauffassung argumentieren, dass rein technisch nur kleinste Bruchstücke der Filme kurz im Zwischenspeicher des Computers abgelegt werden und es eben keine vollständige Kopie des Films gibt. Es gibt aber beinahe ebenso viele Rechtsexperten, die gerade dieses Zwischenspeichern für eine illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte halten. Eine klar vorherrschende Meinung hat sich in der Rechtsprechung noch nicht entwickelt, so dass von solchen Diensten abgeraten werden soll. Von strafrechtlichen Konsquenzen einmal abgesehen, sind etwaige Abmahnungen der Rechteinhaber ebenfalls ein teurer Spaß.

Ob der entsprechende Dienst tatsächlich legal oder illegal ist, lässt sich in den allermeisten Fällen nur an Indizien festmachen. Gibt es ein vernünftiges Impressum und etwa Servicerufnummern im Inland, spricht vieles für ein zulässiges Angebot. Fehlt ein solches gänzlich oder werden aktuellste Kinofilme oder die neuesten DVD- und Bluray-Veröffentlichungen für ganz kleines Geld verschleudert, ist größte Vorsicht geboten.

Mehr erfahren Sie auch unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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