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Computerspiele: Mit Videobeweis

Wie viel Gewalt enthalten die Spiele? Das Internet beantwortet fast alle Fragen.

Leise schleicht er durchs Buschgras, die Maschinenpistole immer im Anschlag. Vor ihm gerät der Tragflügel eines abgestürzten Flugzeugs in den Blick, Schüsse rattern los, das feindliche Lager liegt direkt hinter dem nächsten Hügel. Die Maschinenpistole wird gegen ein Scharfschützengewehr getauscht, ein Soldat erscheint im Visier, der Spieler drückt ab – tödlich getroffen sinkt der Milizionär nach hinten. Ein Schuss mit dem Granatwerfer erledigt den Rest. Den Shooter „Far Cry 2“ hat der Amokläufer von Winnenden nach den Erkenntnissen der Polizei am Vorabend seiner Tat gespielt. Worum es darin geht, welche Situationen nachgespielt werden oder ob das Spiel jugendfrei ist, das lässt sich auf einfachste Weise in Erfahrung bringen – man muss nicht einmal virtuell die Waffe in die Hand nehmen, sondern nur die Werbevideos ansehen.

Erste Anlaufstation für Eltern, Pädagogen oder andere an der Computerspielediskussion Interessierte ist die Webseite der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Selbstkontrolleinrichtung der Spielesoftware-Industrie hat seit der Gründung im Jahr 1994 über 23 000 Spiele getestet und auf ihre Alterstauglichkeit untersucht. Über die Navigation links auf der Startseite gelangt man direkt zur Prüfdatenbank. Nach Eingabe des Titels werden die Einzelergebnisse für die verschiedenen Plattformen wie zum Beispiel PC, Xbox 360 oder Nintendos in tabellarischer Kurzform ausgegeben. Weitergehende Informationen fehlen allerdings.

Auf über 17400 Titel kommt Zavatar, die 2002 gestartete Datenbank für Computerspiele, Bildungssoftware und Informationsprogramme unter der Adresse www.zavatar.de. Die Sammlung enthält sowohl Informationen zu aktuellen wie auch zu älteren Titeln. Informiert wird über die Altersfreigaben, zudem werden die Spiele in Genres eingeteilt. Zu vielen Titeln sind auch die – werblich gehaltenen – Beschreibungen der Hersteller verfügbar.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung beschäftigt sich auf www.spielbar.de mit Computerspielen. In der Rubrik „Search&Play“ befinden sich 500 Beurteilungen, die Pädagogen und spielbegeisterte Jugendliche erstellt haben. Jüngere Titel fehlen allerdings.

Ganz wichtig für die Recherche ist das Internet-Lexikon Wikipedia, das Informationen zu vielen bekannteren Spielen enthält. Kritische Diskussionen über Spiele wie „Counter-Strike“, „Grand Theft Auto“ oder aktuell „World of Warcraft“ werden zwar wiedergegeben, insgesamt sind die Beiträge jedoch eher wohlwollend verfasst.

Die anschaulichsten Eindrücke gewähren die Spielewebseiten selbst, wobei vor allem die Werbetrailer und Szenenvideos einen guten Eindruck von der Art des Spiels vermitteln. Genauere Aufschlüsse über die darin enthaltene Brutalität wird man dort jedoch nicht finden. So hat der Film zu „Far Cry 2“ eine Jugendfreigabe ab 16 Jahren, während das Spiel selbst nicht für Jugendliche freigegeben wurde.

Neben der gezielten Suche kann auch eine allgemeine Google-Abfrage erhellend sein. Wer sich zum Beispiel über die Monsterjagd in „Resident Evil 5“ informieren will, gelangt unter anderem zur Technikseite Golem.de: „Subtiler Grusel, unheimliche Atmosphäre, düstere Schauplätze – all das hat Resident Evil 5, anders als seine Vorgänger, nicht zu bieten. Die Entwickler von Capcom setzen diesmal auf kompromisslose Action. Schweißperlen auf der Stirn und erhöhter Pulsschlag bleiben dank gnadenloser Gegnerhorden nicht aus“, beginnt der Text über das nicht-jugendfreie Ballerspiel. Den Rest kann man sich leicht ausmalen.

www.usk.de, www.wikipedia.de,

www.spielbar.de, www.zavatar.de

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