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Illegale Film-Plattform "Popcorn Time": Neue Abmahnwelle für Streaming-Kunden

Viele Internetnutzer werden derzeit abgemahnt, weil die Film-Plattform "Popcorn Time" mit illegaler Technik arbeitet. Doch wie sollen sich die Abgemahnten nun verhalten?

Die Tauschbörsen Napster und Kazaa, die Streamingplattformen Kino.to und Redtube – wenn es darum geht, Musik, Filme oder andere Inhalte kostenlos aus dem Netz zu saugen, kennen die Internetnutzer offensichtlich weder Skrupel noch Gesetze. Erschreckend einfach ging das mit „Popcorn Time“, einer Anwendung, die sich sowohl auf herkömmlichen Computern als auch auf mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones installieren ließ. Das Angebot an Filmen und Serien war aktuell, ein Klick genügte, um sich einen Streifen wie „12 Years a Slave“ oder „Gravity“ daheim statt im Kino anzusehen.

Das die Nutzung von „Popcorn Time“ nicht legal war, daran bestand kein Zweifel. Doch weil viele Internetnutzer glaubten, dass es sich beim Streamen von Musik und Filmen um eine juristische Grauzone handelte, erfreute sich „Popcorn Time“ zunehmender Beliebtheit. Mit möglicherweise teuren Folgen, denn Anwaltskanzleien wie Werdermann/von Rüden aus Berlin erhalten seit einigen Wochen vermehrt Anfragen von Klienten, die Abmahnungen wegen der Nutzung der dubiosen Plattform erhalten haben.

Abgeschickt wurden die Abmahn-Schreiben vor allem von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, die unter anderem Urheberrechtsansprüche von Warner Bros, Tele München, Constantin Film sowie Twentieth Century Fox und Universum Film vertreten. In den Abmahnungen wird zum einen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Zum anderen soll der Abgemahnte 815 Euro zahlen.

Im Grundsatz sind die Ansprüche, die Waldorf Frommer geltend machen, sogar berechtigt, sagt auch der Berliner Anwalt Johannes von Rüden. Anders als im Fall Redtube seien die Daten über den Inhaber der IP-Adresse ebenfalls korrekt erhoben worden. Dennoch verstehen viele Abgemahnte nach dem Erhalt des Abmahnschreibens die Welt nicht mehr, fühlten sie sich doch als Streaming-Nutzer auf der sicheren Seite.

Die Grenze des Streamens wurde übertreten

Zum Verständnis: Nach dem Urheberrecht ist das Speichern und Weiterverbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material verboten. Beim Streaming werden die Daten zwar ebenfalls im Arbeitsspeicher abgelegt, allerdings nur kurzzeitig, so dass dies nach Ansicht vieler Juristen nicht unter den Urheberrechtsschutz fällt. Eindeutig illegal sind die Peer-to-Peer-Plattformen, bei denen der Empfänger die heruntergeladenen Datenblöcke für andere Nutzer der Plattformen bereithält. Was offenbar die meisten Nutzer von „Popcorn Time“ nicht wussten: Obwohl die Filme gestreamt wurden, wurde zudem die gleiche Peer-to-Peer-Technik wie bei den illegalen Tauschbörsen eingesetzt. Dies hat zwar den Vorteil, dass dadurch die Filme schneller starten und zudem nicht zentral gespeichert werden müssen. Juristisch gesehen macht es diese Technik den Rechtevertretern von Warner Bros, Constantin Film oder Universum jedoch leicht, ihre Abmahnungen zu begründen.

Auch wenn die Rechtslage eindeutig sei, empfiehlt Anwalt von Rüden, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zunächst nicht zu unterschreiben und darüber hinaus den geforderten Betrag nicht zu zahlen. Nach seiner Einschätzung gehen die Forderungen in der Höhe und dem Ausmaß zu weit. Von den 815 Euro, die von der Kanzlei Waldorf Frommer für den Urheberrechtsbruch gefordert werden, entfallen 600 Euro auf den Schadenersatz. Doch von Rüden zufolge wird Schadenersatz nur dann fällig, wenn die Rechtsverletzung vorsätzlich begangen wurde – was bei „Popcorn Time“ zumindest angezweifelt werden kann. Anders gesagt. Wer wegen „Popcorn Time“ eine Abmahnung erhält, ist gut beraten, sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Noch wichtiger allerdings ist es, nach legalen Alternativen zu Tauschbörsen und Diensten wie „Popcorn Time“ zu suchen. Wer Filme und Serien liebt, kann sehr gut ohne die illegalen oder zumindest halblegalen Plattformen auskommen, sagt Anwalt von Rüden. Für unter zehn Euro im Monat bieten Internetvideotheken wie Maxdome, Amazon Instant Video oder Watchever einen Katalog mit tausenden Titeln an. Noch frischer sind die Inhalte bei Abrufdiensten wie iTunes, hier muss zwar für jeden Titel einzeln gezahlt werden, allerdings längst keine 815 Euro.

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