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Verspricht erneut, Netzsperren zu verhindern: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

© dpa

Urheberrecht: "Wo die CD stirbt, wächst itunes"

Die Bundesjustizministerin hat eine Grundsatzrede zum Urheberrecht gehalten. Die Autoren will sie schützen. Über die Geschäftsmodelle der Verwerter hingegen müsse der Markt entscheiden, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Von Anna Sauerbrey

Über das Urheberrecht wird zurzeit überall gestritten, vor Gerichten ebenso wie in öffentlichen Debatten. Musiklabels und Buchverlage streiten mit Tauschbörsen wie Pirate Bay oder Rapid Share, die Zeitungsverlage streiten mit Google, weil die Suchmaschine mit ihren Nachrichten Werbegeld verdient. Rechteinhaber beschäftigen ganze Anwaltskanzleien, um Internetnutzer abzumahnen, die geschützte Dateien heruntergeladen haben.

Die Bundesregierung will nun einen neuen Versuch starten, Ordnung in ein Urheberrecht zu bringen, das von der digitalen Realität überholt wurde. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montagabend in einer Grundsatzrede in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften skizziert, wie sie sich diese Novelle vorstellt. Bahnbrechendes oder Überraschendes verkündete die Justizministerin dabei nicht.

Zumindest ist sich Leutheusser-Schnarrenberger aber bewusst, dass sie mit dem Urheberrecht an ein Thema rührt, das nur scheinbar in der trockenen Paragraphenwelt verortet ist. Für die Netzgemeinschaft ist es ein hochemotionales. Für viele Netzaktivisten ist der freie Zugang (und damit meinen viele: der kostenlose Zugang) zu Kulturgütern eine politische, beinahe eine ideologische Frage. Und es geht generell um die „Freiheit im Netz“. Denn die Debatte um das Urheberrecht wurde stets begleitet von der Frage, wie sich dieses Recht durchsetzen ließe. Würde man in Deutschland bei wiederholten Verstößen gegen das Urheberrecht Nutzer aus dem Netz aussperren, wie etwa in Frankreich?

Dass sie die emotionale Komponente verstanden hat und selbst auch über das dienstliche Maß hinaus für das Thema engagiert ist, machte Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Rede deutlich. Sie bemühte sich, Ängste einzudämmen. Dem französischen Modell, dass vorsieht, Nutzer, die gegen das Urheberrecht verstoßen, vom Netz auszuschließen, erteilte sie erneut eine Absage. „Die Bundesregierung wird keine Initiativen für Netzsperren ergreifen. Das will ich weder in Deutschland, noch in der EU, noch in anderen internationalen Abkommen.“ Warnhinweise, die erscheinen, wenn Nutzer eine Raubkopie herunterladen wollen, halte sie grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings müsse eine Lösung gefunden werden, bei der das individuelle Surfverhalten nicht erfasst werde.

Das hatte die Ministerin schon bei anderen Gelegenheiten deutlich gemacht. Überraschend klar aber machte die Justizministerin, dass die Rechteverwerter – also etwa Verlage oder Musiklabels – keine Verbesserung ihrer Position zu erwarten haben. „Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle deren Zeit abgelaufen ist“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Welche Verwertungsmodelle Zukunft hätte, müsse der Markt entscheiden. „Wo die CD stirbt, wächst iTunes.“

Hoffnungen machen können sich nach der Rede die Zeitungsverlage im Ringen mit Google. „Es ist nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten“, sagte die Justizministerin mit Blick auf die kurzen Textstücke, die aus Zeitungsartikeln beim Dienst „Google News“ sichtbar werden. Ein generelles Verbot von Verlinkung werde es aber nicht geben.

Es ist nicht der erste Vorstoß der Bundesregierung, das Urheberrecht zu novellieren. Bereits zwei Gesetze hatte die Bundesregierung eingebracht, 2003 und 2008 traten sie in Kraft und setzten im Wesentlichen Bestimmungen einer EU-Richtlinie um. Gerade für Internetnutzer hat sich dadurch einiges verändert. So führte etwa die Novelle von 2008 dazu, dass nicht mehr nur das Anbieten, sondern auch das Herunterladen von Raubkopien strafbar wurde. Nach einer richterlichen Anordnung müssen die Provider auch die Klarnamen ihrer Kunden an die Rechteinhaber weitergeben. Zum Ende der prinzipiellen Streitigkeiten hat das bislang nicht geführt.

Erste Reaktionen der Netzgemeinschaft auf die Rede am späten Mittwochabend fielen eher verhalten aus. „Leutheusser-Schnarrenberger hat die Chance vertan, eine wegweisende Rede für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft zu halten“, bloggte etwa der Netzaktivist Markus Beckedahl, der sich mehr Aussagen zum Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung und Open Access gewünscht hätte.

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