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Gefahr beim Ausparken und Manövrieren: Kleinkinder sind für Pkw-Fahrer nur schwer zu sehen. Bis zum zehnten Lebensjahr sollte daher immer ein Erwachsener dabei sein.

© dpa

ADAC empfiehlt Fahrradprüfung: Kinder unter zehn nie alleine radeln lassen

Im Straßenverkehr lauern für Kinder viele Gefahren. Deshalb brauchen sie Unterstützung und besondere Aufmerksamkeit von Erwachsenen. Erst ab einem bestimmten Alter können sie die notwendigen Verhaltensregeln erlernen und sich mit dem Fahrrad sicher durch den Straßenverkehr bewegen.

Kinder sollten vor der Radfahrprüfung in der dritten oder vierten Klasse nicht allein mit dem Fahrrad unterwegs sein. Dazu rät der ADAC. „Eltern sollten bis dahin ihre Kinder immer begleiten“, sagt Katharina Lucà vom ADAC. Kinder bis zu einem Mindestalter von zehn Jahren hätten weder die geistigen noch körperlichen Voraussetzungen, sicher durch den Verkehr zu kommen. Sie reagieren langsamer als Erwachsene und werden schnell übersehen.

Gesetzlicher Schutz für die Kleinen

Grundsätzlich müssen Kinder bis zum achten Geburtstag laut Straßenverkehrsordnung den Fußweg benutzen. Danach können sie bis zum zehnten Geburtstag zwischen Fußweg und Straße wählen. Ab einem Alter von zehn Jahren müssen Radfahrer auf der Straße beziehungsweise auf dem Radweg unterwegs sein.

Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr wurde seit 2002 auf 10 Jahre heraufgesetzt. Das bedeutet: Ein noch nicht zehnjähriges Kind wird bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug oder einem Schienenfahrzeug (Zug/S-Bahn/U-Bahn/Straßenbahn etc.) von der Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen Schadensersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Bei Deliktsfähigkeit (z.B. Zerkratzen von Autos) liegt die Altersgrenze jedoch schon bei 7 Jahren. (dpa/ADAC)

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