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Radwegschild in Berlin

© dapd

Ämter streiten jahrelang um Schilder: Bezirk kämpft beim Senat gegen Radweg-Freigabe

Ein begeisterter Radfahrer und Rechtsanwalt überzieht den Senat mit Widersprüchen gegen blaue Radwegschilder. Seit November dürfen diese nur noch an besonders gefährlichen Straßenabschnitten Radler zur Benutzung der Wege zwingen.

Zweifel an der effektiven Koexistenz von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern gibt es immer mal wieder. Meist geht es dabei um die Planung großer Projekte wie der Mediaspree, bei denen Bezirks- und Hauptverwaltung unterschiedliche Interessen verfolgen. Doch auch bei kleinen Vorgängen kann erhebliche Reibung entstehen, wie der Rechtsanwalt Andreas Volkmann feststellte. Er ist begeisterter Radfahrer und überzieht die Verkehrslenkung des Senats seit Monaten mit Widersprüchen gegen die blauen Schilder, die Radler zur Benutzung von Radwegen zwingen. Dieser Zwang ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November nur an ganz besonders gefährlichen Straßenabschnitten gerechtfertigt. Wo kein blaues Schild steht, dürfen Radler schon seit 1998 auf der Straße fahren.

Als eine von Dutzenden Straßen knöpfte sich Volkmann jetzt die Rummelsburger Landstraße vor, die vom Ostkreuz nach Köpenick führt. Dabei kam heraus, dass Volkmann gegen Schilder opponierte, die laut Verkehrslenkung Berlin (VLB) schon 2006 abmontiert werden sollten. Das dafür zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick „erhält eine Durchschrift dieses Schreibens mit der wiederholten Bitte um Vollzug“, teilte die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehörende Behörde dem Anwalt mit.

Doch der Bezirk hat die Sache nicht verschlafen, sondern will die Schilder stehen lassen – und streitet darum mit dem Senat. Vier Tage nach der Anweisung der VLB habe man Widerspruch eingelegt und dessen Bearbeitung später auch angemahnt, teilt Tiefbauamtsleiter Jürgen Papst mit. „Die Antwort steht bis heute aus.“

Zugleich liefert Papst ein weiteres Indiz dafür, dass die von der Senatsverwaltung behauptete kritische Prüfung der Radwegschilder so nicht stattgefunden haben kann: Selbst für den Radweg an der Grünauer Straße in Köpenick sei die Benutzungspflicht nach wie vor angeordnet. Dabei genügt diese Piste praktisch keiner Vorschrift mehr: Der Radweg ist schmal, holprig, führt ohne Sicherheitsabstand an geparkten Autos entlang und endet nach 70 Metern auf dem Bürgersteig. Für die Benutzungspflicht sei nicht das Tiefbauamt zuständig, sondern die VLB – sagt das Tiefbauamt.

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