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Benutzungspflicht für Radwege: Radler siegen in letzter Instanz

Berliner Radler dürften an vielen Stellen bald freie Wahl zwischen Straße und Radweg haben. Nur an besonders gefährlichen Straßen gilt die Benutzungspflicht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Berliner Radler dürften an vielen Stellen bald freie Wahl zwischen Straße und Radweg haben. Zu verdanken haben sie das einem Bayern, der vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Prozess gegen die Stadt Regensburg gewonnen hat: Die Richter entschieden, dass die Kommune die Radler nicht einfach mit dem runden blauen Schild zur Benutzung des kombinierten Geh- und Radweges zwingen darf, weil es auf der Straße eben Autoverkehr gebe, es eng sei und auch mal zu schnell gefahren werde. Die Richter entschieden, dass nur eine ganz besondere Gefährdung an der konkreten Stelle die blauen Radweg-Schilder rechtfertigen würde. Wo die Schilder nicht stehen, haben Radler schon seit zwölf Jahren freie Wahl – auch wenn das viele Verkehrsteilnehmer noch immer nicht wissen.

Aus Sicht des Radlerclubs ADFC ist die Konsequenz klar: „Jetzt ist es endlich an der Zeit, dass geltendes Recht umgesetzt wird“, verkündet Sarah Stark, Vorsitzende des gut 11 000 Mitglieder starken Landesverbandes. „Wir rufen alle Radfahrer auf, bei der Verkehrslenkung die Radwege zu benennen, auf denen die Benutzungspflicht vermutlich zu Unrecht angeordnet ist.“ Das gilt in der Regel für Radwege, die schmaler als 1,5 Meter, uneben und unübersichtlich sind. Als sinnvolle Ausnahmen sieht Stark nur einige Abschnitte, die beispielsweise von mehrspurig abbiegendem Autoverkehr gekreuzt werden wie an manchen Auffahrten auf die Stadtautobahn.

Wenn die blauen Schilder verschwinden, könnten auch Fußgänger profitieren, weil schnelle Radler dann legal auf die Straße ausweichen dürfen. Die Stadtentwicklungsverwaltung, zu der auch die Verkehrslenkung gehört, will das Urteil nach Auskunft von Sprecher Mathias Gille „genau prüfen“ und dann entscheiden, ob was zu tun sei. Gille betont, dass aus Sicht der Verkehrslenkung die Radwege ohnehin nur noch an gefährlichen Straßenabschnitten benutzungspflichtig seien. Die Grünen-Verkehrsfrau Claudia Hämmerling hält dagegen „99,8 Prozent“ der Schilder für Unrecht und fordert, „sie konsequent zu entfernen“.

Im Alltag haben Radler vielerorts seit Jahren mit Vorschriften zu kämpfen, die sie massiv gefährden oder keinen legalen Ausweg zulassen: Auf der Potsdamer Straße in Tiergarten verläuft ein teils nur 90 Zentimeter schmaler und kurviger Holperweg zwischen Fußgängern und geparkten Autos, auf der Grünauer Straße in Köpenick endet ein benutzungspflichtiger, ebenfalls nicht normgerechter Radweg nach nur 60 Metern an einer Straßenbahnhaltestelle, anderswo sind die Auf- und Abfahrten des Radweges zugeparkt.

„An den Ausfallstraßen ist es besonders katastrophal“, sagt der Anwalt Andreas Volkmann, der in den vergangenen Jahren viele Radwegschilder weggeklagt hat. „Mühsam und mit Kosten verbunden“ sei das gewesen. „Es fehlt eine Schnittstelle zwischen Radfahrern und Verwaltung, ein Ansprechpartner.“

Als zeitgemäße Alternative sehen alle Beteiligten die auf der Straße markierten Fahrradspuren. Die sind bei durchgezogener Linie exklusiv für Radler da. Bei gestrichelter Markierung, wie sie vor wenigen Tagen beispielsweise in der Schlossstraße in Steglitz angebracht wurde, dürfen Autos sie benutzen, sofern sie keine Radler behindern. In der Praxis sind allerdings beide Varianten oft zugeparkt – was die Fahrt für Radler wegen der notwendigen Linksschwenks extrem gefährlich macht.

Eine ganz neue konfliktträchtige Planung findet sich an der Weddinger Prinzenallee: Dort führt die vor wenigen Tagen markierte Spur hinter der Badstraße direkt auf die geparkten Autos zu. Zwar existiert ein – mit zwei Autolängen sehr kurz geratenes – Halteverbot, das Radlern das Einfädeln erleichtern soll. Aber meist steht ein Falschparker auf der Spur.

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