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In der Verkehrsschule können Kinder und Eltern lernen, wie man sich sicher im Großstadtverkehr auf dem Fahrrad bewegt. Besonders wichtig ist jedoch die Übung des eigenen Schulwegs, bis das Kind dort absolut sicher unterwegs ist.

© Kitty Kleist-Heinrich

Mit dem Fahrrad zur Schule: Wann dürfen Kinder ohne Aufsicht radeln?

Zwischen Selbständigkeit und Sicherheit: Ab wann Kinder den Schulweg mit dem Fahrrad alleine zurücklegen können, hängt nicht vom Alter ab, entschied nun ein Gericht.

Kinder unter zehn Jahren müssen im Straßenverkehr normalerweise beaufsichtigt werden. Allerdings nicht immer: In einem verkehrsberuhigten Bereich darf ein knapp neun Jahre altes Kind beispielsweise alleine Fahrrad fahren, wie das Landgericht Saarbrücken entschied (Az.: 13 S 153/14). Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, müssen laut den Richtern aber bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

8,5 Jahre womöglich alt genug

In dem verhandelten Fall radelte ein achteinhalb Jahre alter Junge in der Nähe seines Zuhauses in einer verkehrsberuhigten Straße. Beim Rechtsabbiegen stieß er mit einem stehenden Auto zusammen und verursachte so einen Schaden in Höhe von 2200 Euro. Den wollte die Fahrerin des Autos ersetzt haben. Sie argumentierte, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und müssten haften.

Das Landgericht widersprach dem. Zwar sei der Junge an dem Unfall schuld, doch eine Verletzung der Aufsichtspflicht verneinten die Richter. Er sei in einem verkehrsberuhigten Bereich unterwegs gewesen, kannte sich aus, konnte gut Radfahren, und seine Eltern hätten ihn über die Verkehrsregeln aufgeklärt.

Einen Anlass für eine engmaschige Kontrolle gab es demnach nicht, und schließlich sollten Kinder auch zu selbstständigem Verhalten erzogen werden, so das Gericht. Da Kinder bis zum zehnten Lebensjahr im Straßenverkehr nicht haften, blieb die Autofahrerin auf ihrem Schaden sitzen. (dpa)

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