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Verkehr: ADAC klagt weiter gegen Umweltzone

Der ADAC unternimmt den nächsten Anlauf, um die Umweltzone wegzuklagen. Bei einer Niederlage tragen die Mitglieder die Prozesskosten.

Der Club geht nach eigener Auskunft in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember. Dort waren die elf von dem Verein unterstützten Musterkläger auf ganzer Linie gescheitert.

Kurioserweise ziehen Autofahrerlobby und Umweltverwaltung aus derselben Ausgangslage gegensätzliche Schlüsse: Wegen des wochenlangen windarmen Winterwetters ist die Feinstaubbelastung der Berliner Luft seit Jahresbeginn so hoch, dass schon jetzt der EU-weite Grenzwert von 35 Überschreitungstagen erreicht ist. Für den ADAC ist damit belegt, dass die Umweltzone das Feinstaubproblem nicht löst. Die Verwaltung dagegen will wegen der ohnehin hohen Luftbelastung wenigstens den hausgemachten Anteil des gesundheitsschädlichen Staubes möglichst gering halten und rechnet vor, dass die Umweltzone pro Jahr etwa acht Überschreitungstage vermeidet. „Die neuesten Nachrichten aus der EU bestärken uns noch“, sagt eine Sprecherin von Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke). Sie verweist auf das Beispiel Leipzigs, wo die Verwaltung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU nur durch die eilige Einführung einer Umweltzone zum Jahr 2011 stoppen konnte. „Und Stuttgart hat aus dem gleichen Grund gerade die zweite Stufe der Umweltzone von 2012 auf den Juli 2010 vorgezogen.“ Allerdings werden dort zunächst nur die Autos mit roten Plaketten ausgesperrt.

Der ADAC stützt sich wie in der ersten Instanz auf ein Gutachten der TU Cottbus, wonach Umweltzonen zwecklos sind. Außerdem habe das Verwaltungsgericht die Verhältnismäßigkeit der Fahrverbote für Autos mit gelben und roten Plaketten nicht ausreichend geprüft, sagt ADAC-Sprecher Michael Pfalzgraf. Die Prozesskosten im Falle einer erneuten Niederlage würden die Mitglieder tragen. Weitere Auskünfte waren am Montag nicht zu bekommen.

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) spricht nichts dafür, dass der Club vor dem Oberverwaltungsgericht mehr Erfolg haben wird. „Es gab inzwischen einige Klagen mit unterschiedlichem Regionalkolorit“, sagt DUH-Politikchef Gerd Rosenkranz. „Aber erfolgreich war keine.“ Dass die Fahrverbote einige Fahrzeugbesitzer hart treffen, bestätigt auch die Umwelthilfe. Doch der Berliner Senat habe angemessene Ausnahmeregeln getroffen, sagte Rosenkranz.

Laut einer Übersicht des Umweltbundesamtes (UBA) gibt es bundesweit zurzeit 36 gültige Umweltzonen. Zwei weitere sind geplant. Stefan Jacobs

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