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Datenschutzbericht: Datenschützer kritisiert Videoüberwachung an Schulen

UPDATE Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix hat die mögliche Videoüberwachung an Schulen scharf kritisiert. Solche Kontrollen seien eine "Bankrotterklärung der Pädagogik", sagte er bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde für 2009.

Dix forderte vom Senat genaue Angaben über die einzelnen Standorte. Zwar seien feste Kameras in Schulen nicht generell unzulässig. Damit dürfe aber nicht automatisch in allen Räumen gefilmt werden, auch nicht auf dem Schulhof. Grundsätzlich sei zu prüfen, ob es angemessen ist, „wenn eine Schule Videokameras an bestimmten Bereichen wie beispielsweise an Notausgängen installieren will“. Jeder Einzelfall müsse jedoch gesondert und in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten entschieden werden.

Zugleich kritisierte Dix die Praxis von Meldeämtern, von Bürgern die Vorlage ihrer Mietverträge bei An- oder Ummeldung zu fordern. „Wir sind der Meinung, dass das rechtlich nicht möglich ist“, sagte der Beauftragte. Es sei „kein geeignetes Mittel“ zur Aufdeckung von Betrug. Zwar habe er Verständnis, wenn die Ämter bei konkreten Verdachtsfällen den Mietvertrag verlangten. Eine routinemäßige Abfrage verstoße seiner Ansicht nach aber gegen das Melderecht. Das Verfahren war von den meisten Bezirken wiedereingeführt worden, um Scheinanmeldungen zu unterbinden.

Ein „ernstes" Problem beim Umgang mit Bürgerdaten gebe es derzeit in Berlin in Krankenhaus-Informationssystemen, sagte Dix. Dort sei nicht sichergestellt, ob die erhobenen Patientenangaben auch wirklich alle für die Behandlung notwendig sind. Gleiches gelte für die Datenabfrage: Bislang gebe es keine Protokolle, wer wann welche Daten eines Patienten nutzt. Sowohl die Krankenhäuser als auch die Hersteller der Datenerfassungssysteme seien jetzt in der Pflicht. Derzeit entwickelten die Bundesländer gerade Leitlinien für den Datenschutz beim Umgang mit den Informationssystemen.

Verstöße gegen den Datenschutz machte der Beauftragte auch bei der Berliner Polizei aus. Neben Problemen mit sogenannten Kfz-Kennzeichen-Scannern verwies Dix' Behörde in ihrem Bericht auf den unrechtmäßigen Einsatz von Videokameras bei Demonstrationen. Bislang habe die Polizei zwei Scanner für Autokennzeichen angeschafft. Darum sei von einem Einsatz früher oder später auszugehen, für den es aber keine Rechtsgrundlage gebe, hieß es. Das gelte ebenso für Videoaufnahmen, die zivil gekleidete Polizisten aus Berlin von Demonstranten in Dresden gemacht hätten.

Von der Senatskanzlei verlangte Dix die Offenlegung aller Sponsoren des traditionellen Hoffestes. Auch Nichtbesucher des jährlich Anfang September ausgerichteten Empfangs am Roten Rathaus müssten wissen, wer die Unterstützer sind. “Ich sehe kein schutzwürdiges Interesse der Unternehmen", sagte Dix.

Ausdrücklich Lob erhielt die Deutsche Bahn (DB). Das Unternehmen habe unter der neuen Führung die Weichen für einen besseren Arbeitnehmerschutz gestellt, sagte Dix. Die Praxis der Überwachung von Mitarbeitern sei beendet worden. Zur Strafe für massive Verstöße gegen den Datenschutz und das informelle Selbstbestimmungsrecht ihrer Angestellten hatte die DB AG 1,12 Millionen Euro Strafe zahlen müssen. Insgesamt stellte die Datenschutzbehörde vergangenes Jahr 19 Bußgeldbescheide im Gesamtwert von 2 Millionen Euro aus.

Laut Dix steigen die Bürgereingaben zu Datenschutzfragen kontinuierlich. Im vergangenen Jahr lag die Zahl bei 1577 gegenüber 924 im Jahr 2003. Die Berliner Behörde hat derzeit 33 Mitarbeiter. (ddp)

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