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Prozess: Schüler wollte Klassenfahrt einklagen

Der 14-Jährige soll seine Mitschüler eingeschüchtert und ständig den Unterricht gestört haben. Jetzt wurde der Gymnasiast zur Strafe von der Klassenfahrt ausgeschlossen - und zog deshalb vor Gericht.

Wer als Schüler fortwährend den Unterricht stört und aggressiv gegenüber seinen Mitschülern auftritt, kann von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht und wies den Eilantrag eines 14-jährigen Charlottenburger Gymnasiasten zurück, mit dem dieser seine Teilnahme an einer Klassenfahrt hatte erreichen wollen. Laut Verwaltungsgericht hatten die Eltern des Schülers die Vorfälle als „Lappalien“ abgetan. Die Richter stellten jedoch fest, dass der Junge eine „Atmosphäre der Angst“ verbreitet habe.  Gegen den Beschluss ist Beschwerde zulässig. Tsp

Berlin

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