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Gesundheit: Akupunktur: Bezeichnung darf aufs ärztliche Praxisschild

Ärzte dürfen künftig die Bezeichnung "Akupunktur" auf ihre Praxisschilder schreiben. Das hat in letzter Instanz nach dreijährigem Rechtsstreit das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ.

Ärzte dürfen künftig die Bezeichnung "Akupunktur" auf ihre Praxisschilder schreiben. Das hat in letzter Instanz nach dreijährigem Rechtsstreit das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ.: 3 C25.00). Mit dieser Revisions- Entscheidung sei das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig von November 1998 wieder hergestellt worden, sagte der Verwaltungsgerichts-Sprecher Wolfgang Bartsch. Einem Arzt müsse für "interessengerechte und sachangemessene Information" Raum bleiben.

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