zum Hauptinhalt

Gesundheit: Bachelor- und Master-Studiengängen soll in Deutschland die Zukunft gehören

Dem Wissenschaftsrat ist es im zweiten Anlauf jetzt in Berlin gelungen, für seine radikalen Vorschläge zu einer großen Hochschulreform die nötige Zweidrittelmehrheit in der Vollversammlung zu finden. Sowohl die Verwaltungskommission, in der Vertreter von Bund und Ländern mitwirken, als auch die wissenschaftliche Kommission, in der die Professoren ein gewichtiges Wort zu sagen haben, hat den Vorschlägen zur Neuordnung zugestimmt.

Dem Wissenschaftsrat ist es im zweiten Anlauf jetzt in Berlin gelungen, für seine radikalen Vorschläge zu einer großen Hochschulreform die nötige Zweidrittelmehrheit in der Vollversammlung zu finden. Sowohl die Verwaltungskommission, in der Vertreter von Bund und Ländern mitwirken, als auch die wissenschaftliche Kommission, in der die Professoren ein gewichtiges Wort zu sagen haben, hat den Vorschlägen zur Neuordnung zugestimmt. Im November 1999 war der Wissenschaftsrat in beiden Kommissionen zunächst gescheitert.

Künftig sollen die neuen Studiengänge in Deutschland, so wie es international üblich ist, zweistufig angelegt werden: Die erste Stufe endet nach drei bis vier Jahren mit dem Bakkalaureus / Bachelor; die zweite Stufe führt innerhalb von ein bis zwei Jahren zum Magister- / Mastergrad. Ziel dieser Studienreform ist es, die deutschen Studienabschlüsse nicht nur international vergleichbar zu machen, sondern auch zu einer radikalen Verkürzung aller Qualifikationszeiten beizutragen. Wenn die Masse der Studenten künftig nach einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium in den Beruf wechselt, dann sind die deutschen Hochschulabsolventen 23 oder 24 Jahre alt und nicht 28 bis 30 Jahre wie heute.

Studenten, die bereits während des Bachelor-Studiums durch Leistungsfähigkeit aufgefallen sind, können im Anschluss an das Bachelor-Studium direkt zum Master zugelassen werden oder sogar gleich den Weg bis zur Promotion einschlagen. Denn die Verkürzung aller Qualifikationszeiten gilt auch für die Promotion. Der Wissenschaftsrat sagt in seinen neuesten Empfehlungen nicht mehr ausdrücklich, dass die Promotion mit 28 Jahren erreicht werden soll, aber alle Maßnahmen zielen darauf ab.

Da Bachelor- und Master-Studien sowohl an den Fachhochschulen als auch an den Universitäten angeboten werden, kommt es zu einer enormen Aufwertung der Fachhochschulen. Die Fachhochschulen bekommen zwar nicht das Promotionsrecht zuerkannt, das nach wie vor den Universitäten vorbehalten bleibt, aber "besonders qualifizierte" Fachhochschulabsolventen mit dem Bachelor sollen auf Grund eines "programmorientierten Aufnahmeverfahrens" direkt in das Promotionsstudium aufgenommen werden. Dasselbe gilt für Fachhochschulstudenten, die den Master erworben haben. Der Wissenschaftsrat spricht sich bewusst für diese "neuartigen" Übergänge zum Promotionsstudium aus. Aber eines ist klar: Die jeweiligen Übergänge vom Bachelor-Studium zum Master-Studium oder die Aufnahme in ein Promotionsstudium sollen keinem Automatismus Vorschub leisten. Es darf keinesfalls zur Regel werden, dass der Bachelor-Student unmittelbar im Anschluss in das Master-Studium einsteigt oder der Master einen Anspruch auf ein Promotionsstudium nur auf Grund der erzielten Noten hat. Dem Wissenschaftsrat schwebt sowohl für die Aufnahme zum Master-Studium als auch bei der Zulassung zum Promotionsstudium eine Auswahl der Besten vor. Wie diese Selektion erfolgen soll, wird den Hochschulen überlassen, die sich an den Vorgaben des Landes zu orientieren haben.

Das Master-Studium kann nicht als eigenständiges Studium vom ersten bis zum zehnten Semester absolviert werden. Die Zulassung zum Master-Studium setzt einen ersten Hochschulabschluss voraus. Der Wissenschaftsrat lässt es offen, ob dieser erste Hochschulabschluss den Namen Bachelor / Bakkalaureus trägt oder ob ein Student mit dem deutschen Magister oder Diplom in der Tasche auch noch den Master erwerben will. Nur eine Rahmenvorgabe steht fest: Die gesamte Dauer eines zweiphasigen Studiums bis zum Masterabschluss darf zehn Semester oder fünf Jahre nicht überschreiten.

Mit dieser Festlegung, die im übrigen von der Kultusministerkonferenz der Länder unterstützt wird, wird eine Richtung vorgegeben: Der Zug der Zeit soll eindeutig von der Kombination Bachelor und Master bestimmt werden. "Nach Einschätzung des Wissenschaftsrats ist es kaum möglich, neben gestuften Studiengang- und Abschlussstrukturen auf Dauer parallel die herkömmlichen Magister- und Diplomstudiengänge anzubieten." Die Hochschulen sollen deshalb nach einer angemessenen Zeit die Entwicklung überprüfen. "In einer mittelfristigen Perspektive sollten in allen Studienfächern, in denen sich dies als sinnvoll erwiesen hat, nur noch gestufte Studiengänge angeboten werden. Diese sollten einheitlich mit den international kompatiblen Graden Bakkalaureus / Bachelor und Magister / Master abschließen."

Zwischen Fachhochschulen und Universitäten soll es eine neue Arbeitsteilung geben. Nicht jede Hochschule soll gezwungen sein, wenn sie einen Master-Studiengang anbietet, auch den darauf vorbereitenden Bachelor-Studiengang zu entwickeln. Und nicht jede Hochschule, die einen Bachelor-Studiengang genehmigt bekommt, hat damit zugleich einen Anspruch auf einen Masterstudiengang in der gleichen Fachrichtung.

Warum hält der Wissenschaftsrat eine so radikale Hochschul- und Studienreform für geboten? Das deutsche Diplom - der traditionelle Abschluss in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - besitzt nicht mehr den internationalen Bekanntheitsgrad wie einst, als die deutschen Universitäten weltweit ein Vorbild waren. Dadurch entstehen zunehmend Nachteile für jene jungen Akademiker, die ihr Diplom in Deutschland erworben haben.

Deutsche Hochschulabsolventen sind deswegen schon benachteiligt, weil in der Welt von heute in den meisten Ländern zweistufige Studien angeboten werden, und damit das deutsche Diplom selbst nach einer durchschnittlich sehr langen Studiendauer von sieben Jahren häufig nur als erster Studienabschluss anerkannt wird und damit nicht höher als der Bachelor rangiert. Die deutschen Studiengänge sind außerdem zu unübersichtlich und dauern zu lange. Weiterhin haben sich nach der Wiedervereinigung die ost- und mitteleuropäischen Länder nicht die deutsche Studienordnung mit dem Diplom zum Vorbild genommen, sondern folgen dem anglo-amerikanischen Vorbild mit dem Bachelor und Master.

Auch die Europäische Union hat sich 1999 in der Erklärung von Bologna auf die Grundlagen einer gemeinsamen europäischen Studienstruktur festgelegt und dabei eine Zweiphasigkeit empfohlen. 29 europäische Bildungsminister empfehlen dabei die Einteilung in einen Undergraduate-Bereich mit einem ersten Hochschulabschluss. Darauf soll der Graduate-Bereich aufbauen, der mit dem Master oder der Promotion abschließt. Gleichzeitig überlassen es die europäischen Bildungsminister jedoch den einzelnen Ländern, bei der Ausgestaltung dieses Systems jeweils die nationalen Eigenheiten zu pflegen. Dies schwebt auch dem Wissenschaftsrat vor: "Die Einführung eines gestuften Studienmodells ist keineswegs zwingend mit dem Bruch der eigenen akademischen Tradition verbunden. Auch in einer gestuften Studien- und Abschlussstruktur kann die in Deutschland erreichte hohe Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung erhalten werden."

Uwe Schlicht

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false