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Die Länder wollen das Naturkundemuseum übernehmen

Das Berliner Naturkundemuseum in der Invalidenstraße gehört zu den fünf bedeutenden Naturkundemuseen der Welt. Wissenschaftler kommen in dieses Museum, weil sie dort für ihre Forschungen über die Tierwelt und die Mineralien sowie über die Erdgeschichte Referenzsammlungen finden. Aber diese Sammlungen sind gefährdet, denn sie sind in einem Gebäude untergebracht, das im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und seitdem kaum saniert wurde. Das soll sich ändern.

Zuständig für eine positive Entscheidung über das Naturkundemuseum ist die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Im Ausschuss Forschungsförderung ist gestern entschieden worden: Das Naturkundemuseum kann in die Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen werden, wenn ein anderes Institut aus dieser Gemeinschaft ausgegliedert wird. Dem hat auch der Bund zugestimmt, wenn er auch sein Votum unter den Haushaltsvorbehalt gestellt hat. Das heißt, die Finanzierung von Bau-, Personal- und Sachkosten könnten vom Jahre 2006 an je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Finanzmittel für die Leibniz-Gemeinschaft um drei Prozent erhöht werden. Die Gesamtkosten für eine Sanierung des Naturkundemuseums werden auf 120 Millionen Euro veranschlagt.

Ob das Geld kommt, hängt auch vom Ausgang der Föderalismusdiskussion ab. Der Bund möchte sich eigentlich aus der Finanzierung der Leibniz-Gemeinschaft zurückziehen. Diese Absicht hat er jedoch gestern bei der Sitzung in Bonn nicht geltend gemacht, sondern zugestimmt, dass die endgültige Entscheidung über das Naturkundemuseum am 29. März getroffen werden soll. Hätte der Bund seine Bereitschaft vom Ausgang der Föderalismusreform abhängig gemacht, dann hätte die Entscheidung über das Naturkundemuseum auf den Herbst vertagt werden müssen.

Die Vorbehalte der Länder gegen die Aufnahme des Naturkundemuseums scheinen ausgeräumt. Institute der Leibniz-Gemeinschaft sollen zwar mit den Universitäten zusammenarbeiten, aber nicht Bestandteil einer Universität sein. Die entsprechenden Bedingungen will das Land Berlin nun berücksichtigen.

Die Bund-Länder-Kommission hatte zur Bedingung gemacht: Entweder das Naturkundemuseum wird in die völlige Selbstständigkeit entlassen, oder es erhält innerhalb der Humboldt-Universität einen Grad an Eigenständigkeit, der garantiert, dass die Universität nicht bei der Spar- und Stellenpolitik ungehindert auf das Naturkundemuseum zugreifen kann. Die Universität darf also nicht nach dem üblichen Regeln der Gremienuniversität verfahren: Die Ausstattung einer Fakultät ist wichtiger als die eines Fremdkörpers, wie es ein angegliedertes Museum für die Fachegoisten nun einmal darstellt. Bleibt das Naturkundemuseum in der Humboldt-Universität, darf es nicht in eine Fakultät eingebunden werden. Die Humboldt-Universität hatte ursprünglich geplant, das Naturkundemuseum in die neue Fakultät für Lebenswissenschaften einzugliedern.

Außerdem wurde als Voraussetzung für die wissenschaftliche Unabhängigkeit verlangt, dass in dem Aufsichtsgremium für das Naturkundemuseum – in diesem Falle wäre es das Kuratorium der HU – Vertreter von Bund und Ländern mitwirken müssen, die auf keinen Fall von den anderen Kuratoriumsmitgliedern überstimmt werden dürfen. Der Generaldirektor für das Naturkundemuseum soll von diesem Aufsichtsgremium berufen werden und der Generaldirektor trägt anschließend die Verantwortung für den Haushalt des Museums, für dessen Personalausstattung und er leitet das Museum auch wissenschaftlich.

Uwe Schlicht

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