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Gesundheit: Besoldung von Professoren soll geändert werden

Die große Hochschulreform setzt sich aus vielen Reformen zusammen - wesentlichen und weniger wichtigen. Zu den wichtigen Reformen gehört eine Änderung des Dienstrechts und der Besoldung der Professoren.

Die große Hochschulreform setzt sich aus vielen Reformen zusammen - wesentlichen und weniger wichtigen. Zu den wichtigen Reformen gehört eine Änderung des Dienstrechts und der Besoldung der Professoren. Im Kern geht es darum, wie man Hochschullehrern einen Anreiz zu besonderen Leistungen bieten kann. Und das nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehre.

Zum anderen geht es darum, ob künftig die meisten Professoren nicht mehr als Beamte sondern als Angestellte beschäftigt werden. Das würde die Verhältnisse auf den Kopf stellen. Und es geht auch um die Frage, ob die Unterschiede zwischen den Fachhochschulprofessoren und den Universitätsprofessoren aufgehoben werden.

Bisher war alles klar geregelt: Es gibt vier Gruppen: Die Besoldungsstufe C1 für den wissenschaftlichen Nachwuchs, C2 und C3 für Fachhochschulprofessoren, C3 und C4 für die Universitätsprofessoren. Nur die C4-Professoren haben die Chance, bei Berufungs-und Bleibeverhandlungen ihr normales Gehalt so enorm zu erhöhen, dass es in der Besoldung zu extremen Unterschieden kommt, beispielsweise zwischen 140 000 und über 200 000 Mark im Jahr. Kein Wunder, dass alle Professoren gerne C4 als Grundlage auch für die künftige Besoldungsreform hätten. Das wäre nicht zu bezahlen.

Kostenneutral soll es sein

Die Rahmenbedingungen sind ohnehin vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vorgegeben: Die Besoldungsreform soll kostenneutral sein. Damit können alle Leistungszulagen im wesentlichen nur aus dem Geld gewonnen werden, das als Alterszuschlag gilt und bisher allen Professoren allein auf Grund der Tatsache zukam, dass sie eben älter wurden. Dieser Alterszuschlag soll demnächst abgeschafft werden. Noch sind in der Expertenkommission, die Bildungsministerin Edelgard Bulmahn einberufen hat, keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden. Dennoch zeichnen sich verschiedene Lösungen ab. Ulrich Battis, Juraprofessor an der Humboldt-Universität und Mitglied in dieser Expertenkommission, deutete jetzt vor Studenten an, wie die Lage kurz vor den abschließenden Beratungen ist.

Battis ist grundsätzlich der Ansicht, dass ein Systemwechsel in der Besoldung der Professoren zwangsläufig Mehrkosten verursacht. Angesichts der Haushaltsengpässe könnten die Länder als die am stärksten von einer solchen Reform Belasteten die Mehrkosten am ehesten verringern, wenn sie den großen Personalwechsel in den Hochschulen innerhalb der nächsten sechs Jahre nutzen und freiwerdende Professorenstellen nicht sofort, sondern mit halbjähriger Verzögerung wiederbesetzen.

Reform über Gesetze

Das Grundgesetz gibt den Professoren mit Blick auf den Beamtenstatus eine starke Stellung: Hoheitliche Aufgaben sollen in der Regel Beamten übertragen werden - und die Wissenschaftsfreiheit schützt sie ohnehin. Dennoch könnten künftig die neuen Professoren als Angestellte beschäftigt werden, meint Battis, nur wäre diese Änderung teurer. "Der Staat kann Reformen durch Gesetze viel einfacher durchsetzen, wenn er beim Beamtenstatus bleibt." Für die Umsetzung von Reformen sei das Beamtenrecht "effektiver und schneller als das Tarifrecht". Würden Bund und Länder die Professoren zu Angestellten machen, müssten sie Reformen erst in Tarifverträgen mit den Gewerkschaften aushandeln.

Die Fachhochschulen erwarten eine Statuserhöhung. Dass künftig alle Professoren, egal ob an den Fachhochschulen oder an Universitäten tätig, ein einheitliches Grundgehalt auf C3- oder C4-Basis erhalten, sieht Battis als nicht durchsetzbar an. Die Kultusministerkonferenz hat als Kostenrahmen zwei Modelle vorgelegt: Ein Grundgehalt in Höhe von 6600 oder 7300 Mark monatlich an den Fachhochschulen und von 8000 oder 8700 Mark an den Universitäten. Je niedriger das Grundgehalt ist, um so mehr gibt es anschließend zu verteilen: nach Leistungen und nach Funktionen als Dekan, Präsident oder Sprecher eines Sonderforschungsbereichs. Professor Battis rechnet mit einem Spielraum für solche Zuschläge zwischen 10 und 25 Prozent. Das würde bedeuten, dass die reichen Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg künftig bei den Zuschlägen großzügiger verfahren könnten als so arme Länder wie Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, das Saarland oder Berlin. Es könnte jedoch auch zu einer Einigung zwischen den Ländern ungefähr in der Mitte dieser beiden Werte kommen. Dann wären 15 Prozent für die Zuschläge denkbar.

Wenn man dem Grundsatz folgt, dass die Beamtenbesoldung amtsangemessen sein soll, ist für Battis auch Folgendes denkbar: eine Kombination von Festgehalt und einem fiktiven Durchschnitt von Zulagen. Lässt ein Professor dann in der Leistung nach, ob in der Forschung oder Lehre, wird das künftig im Abstand von einigen Jahren durch regelmäßige Evaluation festgestellt. Er bekommt dann keine Zulagen mehr und bleibt damit auf seinem Gehalt stehen. Leistungsfähigere Kollegen könnten dann an ihm vorbeiziehen.

Wer soll solche schmerzlichen Entscheidungen treffen? Weil sich der Staat aus der Einzellenkung der Hochschulen zurückzieht und immer mehr an autonomen Regelungen den Hochschulen überlässt, sieht Battis hier neue Aufgaben auf die Universitätsrektoren oder Präsidenten sowie die Dekane der Fakultäten zukommen. Voraussetzung ist jedoch, dass man sich auf verbindliche und gerichtsfeste Kriterien für solche Leistungsbeurteilungen in Forschung und Lehre bundesweit einigt. Entsprechende Vorschläge haben bereits der Wissenschaftsrat und die Hochschulrektorenkonferenz unterbreitet.

Uwe Schlicht

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