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Gesundheit: Blockierte Reformer

Niedersachsen will die Kultusministerkonferenz verlassen. Die Konsequenzen tragen alle Länder

Die Kultusministerkonferenz der Länder ist älter als die Bundesrepublik. Sie wurde im Februar 1948 gegründet. Erst am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Verfassungsrechtler sagen daher, dass die Bundesrepublik aus den Ländern entstanden ist. Den Kern der Länderhoheit machen Schule, Universitäten und die Kulturpolitik aus. Jetzt will der niedersächsische Ministerpräsident, Christian Wulff (CDU), aus dem Vertrag über die Kultusministerkonferenz (KMK) austreten. In der derzeitigen Form sei die KMK zu bürokratisch, für neue Entwicklungen zu schwerfällig und zu teuer. Welche Konsequenzen hat der Austritt?

Umbau der KMK: Wenn ein Bundesland aus der KMK austritt, müssen sich alle 16 Länder sofort wieder an einen Tisch setzen und Verhandlungen darüber aufnehmen, wie sie die Bildungspolitik künftig koordinieren wollen. Diese Neuverhandlungen müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Ministerpräsident Wulff hat in der ARD klargestellt, dass er die KMK nicht auflösen, sondern umbauen wolle. Seine zentrale Forderung: Das Gremium solle vom Zwang zu einstimmigen Beschlüssen zu Mehrheitsentscheidungen kommen – um effektiver zu werden. Mit dem Austritt wolle er Druck machen, dass es wirklich zu Reformen komme.

KMK-Präsidentin Doris Ahnen (SPD) kontert: Allen Ministern sei klar, dass die KMK effektiver werden solle; ein entsprechender Reformprozess werde seit 2003 in einer Arbeitsgruppe diskutiert, sagte sie am Sonntag. Dabei sei Niedersachsen aber bislang „nicht besonders aufgefallen“. Eines steht fest: Während die 16 Bundesländer innerhalb von zwölf Monaten nach dem niedersächsischen Austritt über neue Formen der Zusammenarbeit verhandeln, dürfte die eigentliche Arbeit der KMK weit gehend blockiert sein.

KMK – was eigentlich anliegt: Nachdem Pisaschock sind die Kultusminister als Gestalter gefordert. Ihr Reformeifer zeigt sich in der bundesweiten Einigung auf Bildungsstandards für alle Schultypen und Fächer und in den regelmäßigen Bildungsberichten. Darin soll die Realität von Schulen und Hochschulen abgebildet werden, damit die richtigen politischen Konsequenzen gezogen werden können.

Die Länder müssen außerdem auf weitere Pisa-Schultests und OECD-Berichte reagieren. Auch die Zukunft der Rechtschreibreform ist ein großes Thema. Soeben hat die KMK die Mitglieder des neuen Rats für Rechtschreibung benannt. Außerdem treibt die Kultusminister treibt die Sorge um, dass aus der großen Studienreform im Zeichen von Bachelor und Master ein Desaster wird.

Die KMK muss auch so schnell wie möglich klären, wie die Juniorprofessoren rechtlich abgesichert werden. Am Freitag hat der Bundesrat nämlich einen Gesetzentwurf der Unions-Länder beschlossen, nach dem der Bund Personalkompetenzen an den Hochschulen auf die Länder übertragen soll. Wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt auch noch das von der Bundesregierung verhängte Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig erklären sollte, müssten sich die Kultusminister zudem auf sozial verträgliche Gebühren einigen. Und sie müssen sich darauf einigen, wie sie den Elitewettbewerb unter den Hochschulen retten wollen – sofern er in dem Kompetenzgerangel überhaupt noch zu retten ist. Denn der Wettbewerb gehört zu den zwischen Bund und Ländern ohnehin umstrittenen Punkten.

Was umstritten ist: Der Vorstoß des Ministerpräsidenten von Niedersachsen trifft die KMK in einem denkbar kritischen Augenblick. Müntefering und Stoiber verhandeln als Vorsitzende der Föderalismuskommission darüber, wie die verwobenen Kompetenzen von Bund und Ländern wieder klarer geordnet werden können.

Fest steht offenbar schon, dass die Kernkompetenz der Länder in der Bildungs- und Hochschulpolitik sowie in der Kulturpolitik gestärkt werden soll. Gleichzeitig hat die Bundesregierung Schulen und Hochschulen als die Zukunftsfelder erkannt. Und sie möchte gestaltend daran mitwirken.

Zwei Beispiele: Das Vier-Milliarden-Programm zum Ausbau von Ganztagsschulen als Antwort auf das Pisa-Desaster; der Versuch, fünf bis zehn Spitzenuniversitäten in Deutschland so zu fördern, dass sie es mit den Elitehochschulen in den USA und Großbritannien aufnehmen können.

Die Kultusminister reagieren in beiden Fällen mit einer Mischung aus Nervosität und zähneknirschender Kooperation. Das heißt, die Länder wollen die Milliardenbeträge für die Ganztagsschulen und die Elitehochschulen gerne für sich verbuchen. Aber sie wollen sich die Inhalte für den Ganztagsschulunterricht und für die Ausgestaltung des Elitewettbewerbs nicht vom Bund vorschreiben lassen.

Um selbst zu bestimmen, brauchen die Länder aber Gremien, in denen sie länderübergreifend ihre Politik koordinieren. Nur so können sie dem Bund handlungsfähig bleiben.

Alternativen zur KMK: Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, die BLK, ist das einzige Gremium, in dem alle 16 Bundesländer mit der Bundesregierung zusammen über die Schulpolitik, die Hochschulpolitik und die Forschungspolitik entscheiden könnten. Anders als die KMK entscheidet die BLK nicht einstimmig, sondern mit Mehrheiten. Seit dem Scheitern des Bildungsgesamtplans von 1973 spielt die BLK in der Schulpolitik allerdings so gut wie keine Rolle mehr. In der Föderalismuskommission verlangen die Unionsländer daher, der BLK die Zuständigkeit für die Bildungsplanung endgültig zu nehmen. Dann würde sie allein über die Finanzierung der Forschungsorganisationen entscheiden.

Bleibt noch der Wissenschaftsrat, in dem Vertreter der Länder, des Bundes und der Wirtschaft zusammenwirken. Aber ihre reine Beratungstätigkeit beschränkt sich auf die Organisation der Hochschulen, der Forschungslandschaft und wissenschaftlicher Bibliotheken.

Oder der Bund springt ein. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) sagte gestern, sie halte die KMK für ungeeignet, „zeitgerecht wichtige Weichenstellungen zu leisten“.

Uwe Schlicht

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