zum Hauptinhalt

Gesundheit: „Charité–Berliner Hochschulmedizin“ rückt näher

Die Fraktionen von SPD und PDS im Berliner Abgeordnetenhaus haben am Dienstag den Entwurf für ein VorschaltgesetzMedizin verabschiedet. Damit soll die Fusion der Charité mit dem Klinikum Benjamin-Franklin der Freien Universität eingeleitet werden.

Die Fraktionen von SPD und PDS im Berliner Abgeordnetenhaus haben am Dienstag den Entwurf für ein VorschaltgesetzMedizin verabschiedet. Damit soll die Fusion der Charité mit dem Klinikum Benjamin-Franklin der Freien Universität eingeleitet werden. Dazu regelt das Gesetz die neue Rechtsform der Hochschulkliniken als „teilrechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts“ und die Struktur der neuen Leitungsgremien. Der Entwurf wird am Donnerstag in erster Lesung ins Parlament eingebracht.

Das Land Berlin richtet schon zum 1.Juni die fusionierte „Charité – Berliner Hochschulmedizin“ ein, ist in dem Gesetz festgelegt. Studenten werden dann an der Freien und der Humboldt-Universität gleichzeitig immatrikuliert sein. Das eigentliche Steuerungsgremium besonders in der Zeit der Neustrukturierung ist der dreiköpfige Vorstand, dessen Mitglieder ihre Aufgaben hauptamtlich wahrnehmen. Der bisherige Ärztliche Direktor wird in diesem Gremium zum Direktor des Klinikums und muss nicht mehr Arzt sein, wohl Managementerfahrung besetzen. Insgesamt wird die Charité künftig allerdings von sieben und damit von mehr Gremien geleitet als bisher gedacht – falls die Parlamentsberatungen dies unverändert lassen. Neben dem Obergremium Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender ist der Wissenschaftssenator, und dem Vorstand sind dies Medizinsenat, Fakultätsrat, Klinikumskonferenz, Fakultäts- und Klinikumsleitung. rt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false