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Gesundheit: Der Bund verliert an Gewicht

Neue Verfassung: Was sich für die Bildung ändert

Der Montag hat für die Bildungspolitik Klarheit geschaffen. Klaus Wowereit hat für die Ministerpräsidenten der SPD, Volker Kauder für die CDU/CSU-Fraktion davor gewarnt, das Paket der Föderalismusreform wieder aufzumachen. Die Verfassungsänderungen und das Begleitgesetz sind im Bundestag eingebracht worden. Für eine Stärkung des Bundes in der Bildung gibt es wenig Chancen.

Mehr Klarheit wird jedoch für Teilbereiche der Hochschulfinanzierung geschaffen. Der Hochschulbau , der bisher je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert wurde, geht in die alleinige Kompetenz der Länder über. In einer Übergangsphase zahlt der Bund den Ländern für den Hochschulbau bis zum Jahr 2013 jährlich 695 Millionen Euro.

Bei der überregionalen Forschungsförderung im Hochschulbereich wirken Bund und Länder nach wie vor zusammen. Hier darf der Bund neben der Ausstattung mit Geräten auch die Errichtung von Gebäuden fördern, die ausschließlich der Forschung dienen. Für diese Aufgaben wird der Bund von 2007 bis 2013 jährlich 298 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Danach werden weiter Bundesgelder an die Länder fließen, und zwar bis zum 31. Dezember 2019. Aber die Länder müssen dann diese Gelder nicht mehr für den Hochschulbau verwenden.

Einer völligen Neuverteilung der Hochschulbaumittel, wie der ehemalige niedersächsische Wissenschaftsminister, Thomas Oppermann (SPD), sie fordert, gibt Wowereit keine Chance. Oppermann kritisiert, dass die reichen Länder im Süden in der Vergangenheit mehr Bundesmittel im Hochschulbau an sich ziehen konnten als andere Länder. Deshalb würden sie nun besonders profitieren, wenn in der Föderalismusreform die Finanzverteilung in den Jahren 2000 bis 2003 bei der weiteren Zuweisung der Gelder zugrunde gelegt wird. Damit werde das ohnehin große Leistungsgefälle zwischen Süd und Nord fortgeschrieben. Oppermann hatte stattdessen einen neuen Schlüssel für die Verteilung der Hochschulbaugelder vorgeschlagen: nämlich nach der Zahl der Studenten.

Die Bildungsplanung , die eigentlich gemeinsam von Bund und Ländern betrieben werden sollte, war nach 1973 de facto zum Erliegen gekommen. Sie wird jetzt abgeschafft und ersetzt durch eine Bildungsberichterstattung und eine Bewertung der Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich. Bei dieser neuen Gemeinschaftsaufgabe wirken Bund und Länder zusammen und können gemeinsame Empfehlungen abgeben. Für deren Umsetzung in den Schulen sind allein die Länder zuständig.

Auch die Hochschulen sollen von diesen internationalen Vergleichen profitieren. Da der Bund eine konkrete Zuständigkeit im Hochschulbereich für die Zulassung neuer Studenten und für die Abschlüsse hat, kann er hier selbst die Folgerungen aus den internationalen Vergleichen ziehen. Die vorgesehene Summe von 19,9 Millionen Euro wird jedoch keine großen Sprünge erlauben. Dennoch ist Wowereit der Ansicht, dass diese Bildungsevaluation wesentlich besser zur Qualitätssicherung beitragen könne, als dies Kultusministerkonferenzen und Gesetze vermöchten.

Der Bund darf die Bedingungen für die Hochschulzulassungen und die Abschlüsse zunächst allein regeln. Damit wird die Ausschöpfung der Kapazitäten weiterhin gewährleistet. Das ist für die Bewältigung des bevorstehenden Studentenandrangs von großer Bedeutung. Ebenso wichtig ist die Rahmenvorgabe für die Abschlüsse. Damit ist die Umsetzung der Bachelor- und Master-Reform in den Jahren des Studentenandrangs zwischen 2010 und 2020 gesichert. Die Länder dürfen von diesen Rahmenvorgaben erst ab dem Jahr 2009 abweichen. Dabei sind sie jedoch an europäische Vereinbarungen wie die Bachelor- und Master-Reform als auch an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Zulassung neuer Studenten gebunden.

Es bleibt dabei, dass die im November von Ministerpräsident Rüttgers vorgeschlagene Finanzhilfe des Bundes an die Länder in den Bereichen Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse gewährt werden kann. Jedoch nur für Investitionen – und die sind auf Gelder für Bauten und Geräte beschränkt. Neues Lehrpersonal, das wegen des erhöhten Studentenandrangs erforderlich ist, kann nicht durch den Bund mitfinanziert werden. Das wäre nur möglich, wenn alle Ausgaben für die Bildung als Investition betrachtet werden. In dieser Runde der Föderalismusreform ist das aber nicht mehr zu erreichen, meint jedenfalls Wowereit.

Uwe Schlicht

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