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Gesundheit: Der Weg über Promotion und Habilitation dauert zu lange - Professoren sind meist über 40 bei Erstberufung

Die meisten Nachwuchswissenschaftler sollen in Zukunft nicht mehr über die Habilitation auf die erste Professur ihres Lebens berufen werden. Das ist die feste Absicht der Kultusminister und jener Kommission, die für die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn eine große Dienstrechtsreform vorbereitet.

Die meisten Nachwuchswissenschaftler sollen in Zukunft nicht mehr über die Habilitation auf die erste Professur ihres Lebens berufen werden. Das ist die feste Absicht der Kultusminister und jener Kommission, die für die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn eine große Dienstrechtsreform vorbereitet. In der Vergangenheit hat es sich erwiesen, dass die Promotion und die Habilitation viel zu lange dauern. Als Folge dieser langen Qualifikationszeiten erfolgt die Erstberufung zum Professor in Deutschland in der Regel erst mit 40 Jahren. Die Kultusministerkonferenz hat sich in ihren Empfehlungen zur Dienstrechtsreform bereits darauf festgelegt, dass künftig die Erstberufung mit 35 Jahren möglich werden soll. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Promotion mit 28 Jahren und eine anschließende Qualifikationszeit des Nachwuchswissenschaftlers über eine Assistenzprofessur, die sechs Jahre nicht überschreiten soll.

Jetzt hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), das gemeinsam von der Bertelsmann Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz getragen wird, eigene Vorstellungen für die Assistenzprofessur vorgelegt. Wichtig war dabei die Frage, wie man den Nachwuchswissenschaftlern genügend Erfahrungen an verschiedenen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bietet. Nur so könnten die berüchtigten Hausberufungen vermieden werden, wie sie jahrelang üblich waren. Im schlimmsten Fall liefen diese darauf hinaus, dass an derselben Universität studiert, promoviert sowie die Assistentenzeit absolviert wurde. Danach kam der Nachwuchswissenschaftler an seiner Universität auf die erste Professur.

Künftig soll der Nachwuchswissenschaftler zwar noch an der Universität promovieren dürfen, an der er auch studiert hat. Er soll jedoch die Hochschule wechseln, sobald er als Assistenzprofessor berufen wird. Deswegen müssen die Stellen für Assistenzprofessuren, die grundsätzlich nur auf sechs Jahre befristet vergeben werden, bundesweit ausgeschrieben werden. Nach Bewertung des CHE wäre es keine verpönte Hausberufung, wenn der Assistenzprofessor nach den sechs Jahren selbständiger Tätigkeit in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung von derselben Hochschule auf eine Professur berufen wird. Das liegt in der Logik des neuen Qualifikationsweges: Da die Habilitation als Regelnachweis für eine Professur wegfallen kann, sollte die Qualität eines Nachwuchswissenschaftlers durch dessen Leistungen als Assistenzprofessor in Forschung und Lehre ermittelt werden, und nicht mehr allein durch die Habilitationsarbeit. Ob diese Leistungen für eine Professur ausreichen, kann dann am besten dieselbe Hochschule beurteilen.

Dabei soll es allerdings keine Automatismen geben. Nach wie vor trägt der Nachwuchswissenschaftler das Risiko, dass er nach der Assistenzprofessur nicht auf eine Professur an derselben oder an einer anderen Hochschule berufen wird. Dann muss er sich auf Stellen außerhalb der Hochschule bewerben - seien es Forschungsinstitute oder der allgemeine Arbeitsmarkt. Der Wechsel in eine andere Arbeitswelt würde dann aber mit 34 Jahren vollzogen und nicht erst wie heute mit 40 Jahren.

Der Vorschlag des Centrums für Hochschulentwicklung zielt nicht darauf ab, einen neuen Mittelbau von dauerbeschäftigten Wissenschaftlern zu schaffen, wie es ihn früher in Gestalt der Akademischen Räte gab. Der CHE möchte aber jenen Assistenzprofessoren, die nicht auf eine unbefristete Professur berufen werden, zumindest die Chance eröffnen, sich erneut auf eine befristete Assistenzprofessur an einer anderen Universität zu bewerben.

Uwe Schlicht

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