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Gesundheit: Doktorarbeiten nicht mehr am eigenen Institut

Hürden für den Nachwuchs: Kultusminister geben Empfehlungen für die Forschung

Die Kultusministerkonferenz (KMK) macht sich Sorgen, dass die Forschung bei dem zu erwartenden großen Studentenandrang in den Jahren 2010 bis 2020 zu kurz kommen könnte. Der Studentenandrang mache eine „starke Konzentration der Hochschulen auf die Aufgaben der Lehre“ notwendig, erklärten kürzlich die Kultusminister. Dies dürfe nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit in der Forschung führen.

Der drängenderen Frage, wie sich die großen Probleme in der Lehre in dieser kritischen Zeit bewältigen lassen, hat sich die KMK wohl bewusst nicht zugewendet – denn da geht es um zusätzliche Milliardenkosten. Da wolle man abwarten, was die Gespräche zwischen Bund und Ländern für die Lehre im Frühjahr erbringen, hieß es nach der Berliner Sitzung Anfang März.

Zu den wichtigsten KMK-Empfehlungen für die Forschung gehört die Übertragung des Berufungsrechts für neue Professoren von den Wissenschaftsministern auf die Leiter der Hochschulen, seien es Rektoren oder Präsidenten. Erste Erfolge bei dieser Neuorientierung sind in Baden-Württemberg zu verzeichnen.

Ebenso folgenreich dürfte es sein, dass die Kultusminister von den Hochschulen fordern, den Anteil der Haushaltsmittel, die nach Leistung vergeben werden, deutlich zu erhöhen. Meist bewegen sich diese Anteile bisher in niedrigen Prozentbereichen, weil sich die Hochschulen mit Stärken- und Schwächen-Analysen immer noch schwer tun. Der Wissenschaftsrat hat vor kurzem die 40-Prozent-Marge für die leistungsgesteuerte Vergabe von Haushaltsmitteln empfohlen.

Als Kriterien für eine Leistungsbewertung in der Forschung nennen die Kultusminister die Einwerbung von Drittmitteln, Veröffentlichungen, Patente, internationale Kooperationen sowie die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Einrichtungen außerhalb der Universitäten. Unverzichtbar sei auch die Peer review, also das Urteil von Fachkollegen aus der Wissenschaft. Auch Rankings werden von den Kultusministern empfohlen, weil dadurch im Vergleich der Hochschulen Stärken und Schwächen sichtbar werden können.

Um den Nachwuchs an die Forschung heranzuführen, soll bereits an der Schwelle vom Bachelor- zum Masterstudium gesiebt werden. Der Zugang zum Masterstudium wird an Qualitätskriterien gebunden. Künftig dürften Doktorarbeiten nicht mehr „als schlichte Fortführung der Diplom- oder Magisterarbeiten an der eigenen Universität, an demselben Institut, in dem bereits die Abschlussarbeiten angefertigt wurden“, geschrieben werden. Denn so finde kein echter Wettbewerb statt.

Damit der Nachwuchs berechenbare Perspektiven erhält, sollten die rechtlichen Möglichkeiten des Tenure-track- Verfahrens genutzt werden, also Karrierewege, die dem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Juniorprofessor eine Chance zur Professorenlaufbahn eröffnen.

Uwe Schlicht

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