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Gesundheit: Eltern nicht zu lange „auf der Tasche liegen“ Urteil mindert Unterhalt

Das „ziellose Studium“ eines Kindes kann zu einer deutlichen Kürzung seines Unterhaltsanspruchs an die Eltern führen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, das die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ 9/2002 veröffentlicht hat.

Das „ziellose Studium“ eines Kindes kann zu einer deutlichen Kürzung seines Unterhaltsanspruchs an die Eltern führen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, das die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ 9/2002 veröffentlicht hat. In einem solchen Fall handele ein unterhaltsberechtigtes Kind sittenwidrig: Es habe die Pflicht, den Eltern nicht länger als zu Ausbildungszwecken nötig „auf der Tasche zu liegen“, so die Richter (Az.: 11 UF 36/01). Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass ein Elternpaar seiner Tochter lediglich noch einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 150 Euro zahlen muss. Die Tochter hatte nach ihrer Ausbildung zur Fotogravurzeichnerin mit Einverständnis der Eltern das Fachabitur nachgeholt und ein Studium begonnen. Dieses hätte sie nach Meinung der Richter zügig zu Ende führen müssen. Stattdessen habe die Tochter jedoch das Studium ziellos fortgeführt. Sie habe damit „in vorwerfbarer Weise anerkannte Gebote der Sittlichkeit außer Acht gelassen“, heißt es in dem Urteil. gms

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