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Gesundheit: „Es gilt der Richtwert von 500 Euro pro Semester“

Wissenschaftsminister Frankenberg: Eine schwere Niederlage für den Bund

Herr Frankenberg, sind Sie zufrieden mit dem Karlsruher Urteil?

Juristisch und inhaltlich ist das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation sehr weitgehend gefolgt. Die Position der Bundesregierung wurde in allen Punkten zurückgewiesen: Der Bund hat nicht die Kompetenz über Studiengebühren zu entscheiden und er hat nicht begründen können, warum er trotzdem eingegriffen hat. Ein Beispiel dafür: Die angeblich drohende Auswanderung von Studierenden aus Ländern, die Gebühren erheben, in gebührenfreie Länder sei nicht hinreichend belegt. Denn nicht Studiengebühren allein seien entscheidend für die Wahl des Studienortes. Ausschlaggebend seien die Lebenshaltungskosten. Und da fielen 500 Euro Gebühren pro Semester nicht so ins Gewicht, haben die Richter betont.

Was kommt in Baden-Württemberg und in anderen unionsregierten Ländern jetzt auf die Studenten zu? Sie haben ja angekündigt, im kommenden Jahr Gebühren einführen zu wollen.

Wir gehen jetzt erst in die Gesetzgebungsphase, da werden dann die Details geregelt. Klar ist aber schon, dass der Richtwert von 500 Euro pro Semester gilt. Fest steht auch, dass die Studiengebühren den Hochschulen zukommen sollen – ohne Absenkung der Staatszuschüsse. Das haben auch die Richter gefordert. Wir werden mit den Gebühren die Lehrsituation erheblich verbessern können.

Das Verfassungsgericht erwartet von den Bundesländern, dass sie ihre Gebührenmodelle sozialstaatlich abfedern und auf die Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse ausrichten. Wird man sich auf „Mindeststandards“ einigen, die auch Bundesbildungsministerin Bulmahn gefordert hat?

Wir haben uns unter den unionsregierten Ländern schon auf wesentliche Standards geeinigt, die die Sozialverträglichkeit garantieren. Kernpunkt ist dabei das System nachlaufender Gebühren mit zinsgünstigen Darlehen.

Welches Kreditinstitut bietet die zinsgünstigen Darlehen, die Studierenden aus einkommensschwächeren Familien angeboten werden sollen?

Bei uns in Baden-Württemberg verhandeln wir mit einer Landesbank, da zeichnet sich eine positive Tendenz ab. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist mit Herrn Senator Dräger in Hamburg in konkreten Verhandlungen. Auch da geht es um günstige Kreditkonditionen zur Studienfinanzierung.

Wer trägt das Ausfallrisiko? Schließlich sollen die Rückzahlungen nach Abschluss des Studiums einkommensabhängig sein. Der Bund hat schon ausgeschlossen, dafür aufzukommen.

Wir wollen aus dem Gebührenaufkommen einen Ausfallfonds bilden. Es wäre auch vorstellbar, dass die Hochschulen das Geld direkt einziehen, und solche Fonds aufbauen.

Sie haben den Bund auch aufgefordert, die Bafög-Sätze an die zukünftigen Studiengebührenmodelle anzupassen, damit auch Empfänger der staatlichen Förderung zahlen können. Erwarten Sie Kooperationsbereitschaft?

Im Moment hat der Bund eine solche Niederlage eingesteckt, dass er sicher nicht bereit ist, den gebühreneinführenden Ländern die Hand zu reichen. Das wäre aber wichtig zur weiteren sozialen Abfederung von Studiengebühren.

Gibt es Ansätze zu einem Stipendiensystem parallel zur Einführung von Studiengebühren – auf Landesebene und an den Hochschulen, die private Förderer gewinnen sollen?

Wir haben noch kein Modell für Studienstipendien. Aber man muss ja sehen, dass mit den Gebühren, die man einnimmt, sehr viel mehr Tutoren- und Mentoren- stellen eingerichtet werden können. Solche Jobs stellen dann indirekte Stipendien dar.

Das Gespräch führte Amory Burchard.

Peter Frankenberg (CDU) ist Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg. Für die unionsregierten Länder ist er federführend bei der Studiengebühren-Frage.

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