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Gesundheit: „Gebührenfrei mit Studienkonten“

SPD-Länder: Nur Langzeitstudenten sollen zahlen – und in Bremen auch Auswärtige

Kurz vor dem Urteil in Karlsruhe sind sich die SPD-regierten Länder mit Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) einig: Falls die Richter es den Bundesländern zur Auflage machen, sich deutschlandweit auf einheitliche Eckpunkte zur Studienfinanzierung zu einigen, wollen sie das Studienkonten-Modell vertreten. „Für die Bundesregierung und die SPD-Länder ist klar, dass mit den Studienkonten die politische Absicht erreicht wird, das Erststudium gebührenfrei zu halten“, sagte die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) dem Tagesspiegel. Jürgen Zöllner (SPD), Wissenschaftsminister in Rheinland-Pfalz, sagte: „Wir sind uns einig, dass wir auch in Zukunft ein gebührenfreies Erststudium haben wollen.“

Über die Einführung von Studienkonten, die es bislang in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gibt, werde auch in den übrigen A-Ländern diskutiert. Das bestätigen Sprecher der Ministerien in Schleswig-Holstein und Bremen. In Berlin hatte die rot-rote Koalition bereits ein solches Modell beschlossen, war aber im Frühjahr 2004 von der PDS-Basis gestoppt worden. Wissenschaftssenator Thomas Flierl glaubt, dass in der PDS über die Studienfinanzierung „neu diskutiert“ wird, wenn Karlsruhe das Gebührenverbot aufhebt. Er selber favorisiere weiterhin das Konten-Modell.

Studienkonten gewähren den Studierenden ein Guthaben von 200 Semesterwochenstunden beziehungsweise Kreditpunkte, von denen die Uni für jedes Semester etwas abbucht. Das Guthaben reicht für ein Studium in der eineinhalbfachen Regelstudienzeit; in Nordrhein-Westfalen für das 1,75-fache. Wer im 14. bis 17. Semester noch keinen Abschluss hat, muss Langzeitgebühren zahlen – 500 bis 650 Euro pro Semester.

Dieses Modell setzen die SPD-Länder gegen das Unions-Modell „sozialverträglicher Studiengebühren“. Am vergangenen Montag hatten sich die B-Länder wie berichtet auf die „Eckpunkte“ des baden-württembergischen Wissenschaftsministers Peter Frankenberg (CDU) geeinigt. Danach zahlen alle Studierenden ab dem ersten Semester 500 Euro. Wer nicht aus eigener Tasche zahlen kann, nimmt ein Darlehen auf und zahlt es nach dem Studium einkommensabhängig zurück.

Dass sich die SPD-Länder geschlossen gegen Gebühren im Erststudium aussprechen, ist auch den in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bevorstehenden Wahlen geschuldet. 2006 stehen in Berlin und Rheinland-Pfalz Wahlen bevor – und Bundestagswahlen. Dennoch ist schon jetzt von Ergänzungen zu den Studienkonten die Rede. Wenn nämlich die Verfassungsrichter den Ländern ohne Auflagen freistellen, Studiengebühren einzuführen, wollen Länder wie Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schon zum kommenden Wintersemester 500 Euro verlangen. Benachbarte gebührenfreie Länder fürchten dann überlaufen zu werden.

In Bremen wolle man deshalb eine Landeskinderregelung einführen, sagt Ministeriumssprecher Rainer Gausepohl: Studenten, die nicht aus Bremen stammen, sollten ab dem dritten Fachsemester Gebühren zahlen. In Nordrhein-Westfalen sehe man solche Restriktionen skeptisch, weil sie zu „Kleinstaaterei“ führen würden, sagt Sprecher Thomas Breustedt.

„Das Urteil wird den Weg frei machen, aber längst nicht alle Fragen lösen“, sagte Dieter Lenzen, Präsident der Freien Universität Berlin. Soziale Selektion müsse vermieden werden. Zugleich müsse verhindert werden, dass der Staat wegen der Gebühren seinerseits die Ausgaben für die Hochschulen senke. Und schließlich sei die Höhe der Gebühren so gering, dass sie zur Finanzierung der Hochschulen kaum etwas beitragen würden.

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