zum Hauptinhalt

Gesundheit: Gen-Test noch im Reagenzglas Präimplantationsdiagnostik: Diskussion neu entfacht

In Deutschland dürfen Kinder zwar im Reagenzglas gezeugt werden, verboten ist aber die Untersuchung der Embryonen auf mögliche Erbkrankheiten, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. In den USA sowie in vielen europäischen Ländern wird diese Präimplantationsdiagnostik (PID) dagegen schon seit fast zehn Jahren angewandt.

In Deutschland dürfen Kinder zwar im Reagenzglas gezeugt werden, verboten ist aber die Untersuchung der Embryonen auf mögliche Erbkrankheiten, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. In den USA sowie in vielen europäischen Ländern wird diese Präimplantationsdiagnostik (PID) dagegen schon seit fast zehn Jahren angewandt.Die Bioethik-Kommission des rheinland-pfälzischen Justizministeriums entfacht die Diskussion um die PID in Deutschland nun wieder. Im Jahresbericht befürwortet sie eine genetische Untersuchung der Embryonen im Reagenzglas. Hierbei werden die Embryonen auf vererbte Krankheiten wie Mukoviszidose untersucht, wenn die Eltern Gene für diese Erkrankungen tragen und diese auf das Kind vererbt werden könnten. Wenige Tage nach der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas werden den Embryonen, die dann aus vier oder acht Zellen bestehen, eine oder zwei Zellen für den Gentest entnommen.In Deutschland wird die präimplantative Diagnostik deshalb nicht angewandt, weil einzelne Schritte durch das Embryonenschutzgesetz von 1991 verboten sind. So dürfen etwa keine Zellen verbraucht werden, aus denen ein ganzer Mensch entstehen könnte ("totipotente Zellen").Das betrifft - so wird angenommen - die ersten acht Zellen, die durch die Teilung der befruchteten Eizelle entstehen, denn hieraus könnten sich ja noch Achtlinge entwickeln. Nach einer weiteren Bestimmung des Gesetzes dürfen Embryonen nur erzeugt werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen.Jeder dieser Embryonen muß seiner Mutter wieder zurückgegeben werden. Wird in der PID aber bei einem Embryo ein genetischer Fehler entdeckt, kann er vernichtet werden. Und weil nun das Töten des Embryos per Gesetz verboten ist, wird er eben ohne genetische Untersuchung in den Mutterleib eingepflanzt.Erst, wenn er sich dort erfolgreich entwickelt hat, darf er nach frühestens acht Wochen etwa durch Fruchtwasserproben untersucht werden. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, darf der Embryo nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch abgetrieben werden.Das Gesetz verlangt also eine "Schwangerschaft auf Probe", was eine schwere Belastung für manche Frauen darstellt. "In Deutschland gibt es immer wieder Frauen, die deshalb lieber eine PID vornehmen ließen. Bislang müssen wir sie aber ins Ausland schicken", sagt Heribert Kentenich, Gynäkologe an den DRK-Kliniken Westend in Berlin.Die Bioethik-Kommission von Rheinland-Pfalz hat sich in ihrem Bericht nun deutlich dagegen ausgesprochen, daß von Müttern erst eine achtwöchige Schwangerschaft verlangt wird, bevor sie erfahren, ob ihr Kind gesund sein wird. Die Kommission sieht in dem rechtlich vorgeschriebenen Verfahren einen "Wertungswiderspruch", einen kranken Embryo erst zu schützen und später zur Abtreibung freizugeben. Sie hält die PID aber nur dann für ethisch und rechtlich vertretbar, wenn "strenge Voraussetzungen" eingehalten werden. Nur Eltern mit einer nachgewiesenen genetischen Vorbelastung sollten zur PID zugelassen werden. Die Untersuchung darf auch keinen generellen "Gen-Check" umfassen, sondern nur gezielt nach dem vermuteten Defekt fahnden. Denn sie könnte sonst dazu mißbraucht werden, Embryonen nach bestimmten Eigenschaften auszusuchen. "Menschen nach Maß" wären die Folge.Die Kommission fordert überdies, daß die Diagnose erst an Embryonen mit 16 oder 32 Zellen (nicht "totipotente Zellen") vorgenommen werden darf. Dadurch verzögert sich allerdings der Zeitpunkt, zu dem die Embryonen in die Mutter überführt werden können, die Erfolgschancen der Schwangerschaft sinken.Beim Bundesgesundheitsministerium hieß es auf Nachfrage, der Bericht der Ethikkommission habe keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings könne er bewirken, daß Ärzte die PID jetzt häufiger wagten. Eine klare rechtliche Regelung sei erst von einem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz zu erwarten.

DORTE VON STÜNZNER

Zur Startseite