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Gesundheit: Geschützte Geistesblitze Sind Gene patentierbar?

„Alles unter der Sonne von Menschenhand Erschaffene“ sollte zum Patent angemeldet werden können. So formulierte im Jahr 1980 der Supreme Court der USA.

„Alles unter der Sonne von Menschenhand Erschaffene“ sollte zum Patent angemeldet werden können. So formulierte im Jahr 1980 der Supreme Court der USA. Doch im Zeitalter der Biotechnik sind die Patente zum viel diskutierten Politikum geworden: Kann ein gentechnisch veränderter Mikroorganismus geistiges Eigentum eines Menschen oder einer Institution werden? Kann man Genabschnitte von Mensch und Tier zum Patent anmelden? Werden sie von der nicht patentierbaren Entdeckung zur patentierbaren Erfindung, sobald ihre Funktion von Wissenschaftlern aufgedeckt wurde?

„Geistiges Eigentum – Kapital oder Falle?“ hieß die erste Veranstaltung der Diskussionsreihe „Max-Planck-Forum“, die am Mittwochabend in Berlin in der Bayerischen Vertretung startete. In der bayerischen Landeshauptstadt, dem Sitz des Europäischen Patentamts, steht die Eröffnung eines Zentrums für geistiges Eigentum („Munich Intellectual Property Law Center“) unmittelbar bevor.

Joseph Straus, Direktor am Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, räumte gleich zu Beginn mit einem Missverständnis auf, das die Debatten über Biopatente häufig belastet: „Man darf nicht verkennen, dass ein Patent niemanden zur Verwertung berechtigt.“ So könnten etwa Verfahren zur Züchtung und Veränderung embryonaler Stammzellen patentiert werden, obwohl zur gleichen Zeit ein – politisch und gesellschaftlich begründetes – Verbot besteht, in dem betreffenden Land mit ihnen zu arbeiten.

Patentschutzgesetze und Patentämter entscheiden eben nicht darüber, ob eine Technik wünschenswert oder auch nur machbar ist. „Gesetze definieren nur, welche Geistesblitze mit welchen Folgen wie lange geschützt werden können“, stellte Raimund Lutz vom Bundesjustizministerium nüchtern fest.

Das geschieht inzwischen immer häufiger: Fast 160000 Patentanmeldungen gab es im Jahr 2001 in Europa, fast 250000 in den USA, 500000 in Japan, das in der Szene fast als „patentwütig“ gilt. Aber auch Kuba besitzt 400 Biotechnik-Patente, unter anderem das auf einen Meningitis-Impfstoff. Die Alternative zur Patentierung sei angesichts hoher Investitionskosten, etwa für neue Medikamente, eigentlich nur die Geheimhaltung, sagte Straus. Patente dagegen müssen offengelegt werden.

Dass Patente letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienen, gab auch Peter-Tobias Stoll, Experte für Internationales Recht der Uni Göttingen, zu bedenken. „Wir alle profitieren von Erfindungen, die ohne diesen Schutz nicht gemacht worden wären.“ Seiner Konsequenz konnten sich auch die anderen Experten auf dem Podium anschließen: „Wir müssen Ideen schützen, damit es auch morgen noch welche gibt.“ Aber: „Auch geistiges Eigentum verpflichtet“, mahnte Moderator Roger de Weck.

Adelheid Müller-Lissner

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