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Gesundheit: Hoffnungsschimmer für die Exzellenz

Der Elite-Wettbewerb galt schon als Wahlkampf-Opfer. Jetzt soll er doch noch starten

Große Erwartungen richtet die deutsche Wissenschaft auf den 23. Juni. An diesem Tag kommen die Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler zusammen. Auf der Tagesordnung stehen – immer noch – der Exzellenzwettbewerb unter den deutschen Universitäten und der Pakt für die Forschung. Bisher galt es unter politischen Beobachtern als sicher, dass sich die Ministerpräsidenten darauf nicht mehr einigen können. Angesichts des kommenden Bundestag-Wahlkampfes seien die Projekte zum Scheitern verurteilt. Diese Vorhersagen könnten sich als verfrüht erweisen. Denn jetzt haben sich die Chancen erhöht, dass beide Programme in letzter Minute noch verabschiedet werden. Nach Tagesspiegel-Recherchen in CDU- und SPD-regierten Ländern stehen die Signale auf Grün.

Alle Beteiligten seien sich einig, dass die beiden Programme unbedingt im Jahr 2006 starten sollten. Dazu müssten sie in letzter Minute in den Haushalten für das kommende Jahr verankert werden. Wenn das geschehen ist, könnte auch eine künftige Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht mehr an den Programmen rütteln – selbst wenn eine unionsgeführte Regierung einen Kassensturz bis hin zur Haushaltssperre beschließen würde. Denn es würde der Grundsatz „pacta sunt servanda“ für das gelten, was die Ministerpräsidenten am 23. Juni vereinbart haben.

Es geht um bedeutende Beträge: 1,9 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre im Exzellenzwettbewerb und vier Milliarden Euro zur Stärkung der Forschung außerhalb der Universitäten in Europa beim Pakt für die Forschung. Der Pakt basiert auf der Verabredung der europäischen Ministerpräsidenten, den Anteil des Bruttoinlandsprodukts für die Forschung von 2,5 auf drei Prozent anzuheben. Dem Vernehmen nach soll an diesen Summen nicht gerüttelt werden – genauso wenig wie an dem Verteilungsschlüssel für den Exzellenzwettbewerb: 75 Prozent steuert der Bund bei; 25 Prozent sollen die Länder aufbringen.

Auch die Einwände der Ministerpräsidenten bei dem bis zuletzt umstrittenen Teil des Exzellenzwettbewerbs scheinen jetzt ausgeräumt zu sein. Die umstrittene Säule des Wettbewerbs, die die Förderung einzelner Eliteuniversitäten vorsieht, wurde offenbar noch einmal überarbeitet. So sollen Umschichtungen vorsehen, dass am Ende nicht wie bisher geplant zehn Universitäten aus dem Wettbewerb als Eliteeinrichtungen hervorgehen werden, sondern eher nur fünf.

Der Exzellenzettbewerb basiert auf drei Säulen: Die erste sieht die Einrichtung von international ausgerichteten Graduiertenschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs vor. Die zweite beinhaltet die Etablierung von Clustern in der Forschung. Cluster zeichnen sich gegenüber den herkömmlichen Sonderforschungsbereichen dadurch aus, dass sie auf einer Zusammenarbeit von Universitäten, Forschungsinstituten und der Wirtschaft basieren. Diese beiden Säulen waren in der Vergangenheit vom Bund und allen Ländern akzeptiert worden.

Nur die dritte Säule war bisher zwischen Bund und Ländern umstritten. Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hatte von Anfang an betont, dass Deutschland im weltweiten Wettbewerb mit ausländischen Eliteuniversitäten Schritt halten müsse. Sie wollte zu Beginn des Wettbewerbs möglichst zehn deutsche Hochschulen zu Eliteuniversitäten ausrufen.

Etlichen deutschen Ländern passte es gar nicht, dass ihre Universitäten bei dem bevorstehenden Elitewettbewerb leer ausgehen würden. Bei zehn Elite-Unis würden schließlich mindestens sechs Bundesländer ohne Spitzen-Hochschule bleiben. Noch weniger gefiel den CDU-regierten Ländern, dass der Bund mit Milliardenbeträgen die Länder auf ein Programm verpflichten wollte, für das der Bund keine Verfassungskompetenz besitzt. Der Bund kann zwar mithilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft einzelne Wissenschaftler oder ganze Teams in den Universitäten fördern. Er darf auch Projekte finanzieren – aber keine ganzen Universitäten.

Noch im April hatte sich Bulmahn mit den Wissenschaftsministern auf einen Kompromiss bei der dritten Säule verständigt – allerdings nur mit 15 Bundesländern. Die in dem Wettbewerb erfolgreichsten Hochschulen sollten dann einen Bonus bekommen, wenn sie außer Graduiertenschulen und Forschungsclustern auch noch eine langfristige Strategie für die Entwicklung zu Spitzenuniversitäten vorlegen können. Entscheiden sollten darüber die Deutsche Forschungsgemeinschaft zusammen mit dem Wissenschaftsrat. Dieser Plan war bisher am Widerstand des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gescheitert. Koch wandte ein, dass durch diesen Wettbewerb von Anfang an eine Ungleichheit zwischen den Universitäten entstehen würde.

Diese Einwände scheinen nach dem Überdenken der dritten Wettbewerbssäule ausgeräumt zu sein. Die dritte Säule soll jetzt so aussehen: Die Universitäten, die die meisten Graduiertenschulen und Forschungscluster anerkannt bekommen und zusätzlich noch über eine hervorragende Ausstattung mit Sonderforschungsbereichen verfügen, bieten sich für eine besondere Förderung geradezu an. An sie könnte die Aufforderung ergehen, ein Konzept zur disziplinübergreifenden Vernetzung ihrer Vorhaben vorzulegen.

Wenn eine Universität in der Lage ist, ein gemeinsames Dach für ihre Projekte zu entwickeln und auf dieses Netzwerk auch die Berufung neuer Professoren abstellt, könnte sie eine zusätzliche Förderung aus dem Wettbewerbstopf erhalten. Das heißt: Eine solche Universität wächst über ihre Projekte während des Wettbewerbs in eine Spitzenposition, die entsprechend finanziell belohnt wird. Verfassungsrechtliche Bedenken können bei einer solchen Konstruktion kaum mehr geltend gemacht werden.

Uwe Schlicht

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