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Gesundheit: Infektionskrankheiten: Von der Seuchenpolizei zur Selbstverantwortung

Die neue Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Aids, die Rückkehr von Diphtherie und Tuberkulose, die zunehmende Resistenz der Bakterien gegen Antibiotika, die große Zahl der Infektionen, die man sich im Krankenhaus zuzieht: All dies hat uns ein böses Erwachen beschert. Noch vor ein paar Jahrzehnten glaubten selbst Mediziner, in der Ära der Antibiotika seien die Infektionskrankheiten kein Problem mehr.

Die neue Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Aids, die Rückkehr von Diphtherie und Tuberkulose, die zunehmende Resistenz der Bakterien gegen Antibiotika, die große Zahl der Infektionen, die man sich im Krankenhaus zuzieht: All dies hat uns ein böses Erwachen beschert. Noch vor ein paar Jahrzehnten glaubten selbst Mediziner, in der Ära der Antibiotika seien die Infektionskrankheiten kein Problem mehr.

Die alten Seuchen, die im Mittelalter ganze Landstriche entvölkerten, spielen in der Tat kaum noch eine Rolle. Eine "Seuchenpolizei", die alle Infizierten strikt in Quarantäne nahm, gibt es nicht mehr. Die Gesetzgebung hat sich von Zwang und Kontrolle kontinuierlich wegbewegt. Der Staat nimmt sich zurück - Deregulierung auch hier - und setzt ganz auf Information, Überzeugungsarbeit, Selbstverantwortung. Sehr deutlich zeigt dies das neue Infektionsschutzgesetz, das jahrelang vorbereitet wurde und anstelle des alten Bundesseuchengesetzes am 1. Januar in Kraft trat.

Was sich nun ändert, erläuterten jetzt in Berlin Wissenschaftler des Robert-Koch- und des Paul-Ehrlich-Instituts der Öffentlichkeit. Einiges versteht sich von selbst: Da die Pocken dank der globalen Impfkampagne der Weltgesundheitsorganisation ausgerottet sind, wurde hier die Meldepflicht überflüssig. Anderes war zunächst heiß umstritten, etwa der Wegfall der Einstellungsuntersuchungen von Mitarbeitern der Lebensmittelbranche sowie der Schulen und Kindergärten auf Tuberkulose und auf Krankheitskeime im Stuhl.

Beides hatte sich als völlig sinnlos erwiesen, aber die Gesundheitsämter waren seit eh und je an diese Kontrollen gewöhnt, und jede Bescheinigung brachte ihnen 40 Mark ein. Jetzt sollen sie plötzlich nicht mehr kontrollieren, sondern informieren. Und die Schul- und Betriebsleitungen sind gesetzlich zu regelmäßigen "Belehrungen" verpflichtet. Die Verantwortung wird also von oben nach unten verlagert.

Eine Erleichterung für die Ärzte bedeutet die Reduktion der meldepflichtigen Infektionskrankheiten von 40 auf nur noch 18. Davon spielen zahlenmäßig nur die akute Virushepatitis und die Tuberkulose eine Rolle - und die Masern, nach der Kinderlähmung die nächste Infektionskrankheit, deren Ausrottung angestrebt wird. Bei Masern müssen die Ärzte jetzt nicht nur die Todesfälle, sondern schon jeden Krankheitsverdacht melden. Neu für die Labors ist die Meldepflicht beim Nachweis von Masernviren wie auch von Echinokokken (Hundebandwürmern) und Legionellen, die gerade in Berliner Schwimmbädern zum Problem wurden.

Auch die BSE-ähnliche "Humane spongiforme Enzephalopathie", besser bekannt als Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, gehört natürlich zu den meldepflichtigen Infektionen. Deren neue, wahrscheinlich durch den Rinderwahnsinn entstandene Variante dürfte der Grund dafür sein, dass das Gesetz die Meldepflicht auch für noch unbekannte bedrohliche Krankheiten vorsieht.

Die Angaben werden künftig nicht auf irgendwelchen Datenfriedhöfen ruhen. Vielmehr müssen sie in aller Regel über die zuständigen Gesundheitsämter und Landesbehörden sofort an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet werden, in dem ein Zentrum für Infektionsepidemiologie eingerichtet wurde. Schließlich soll durch gute und schnelle Kommunikation der Zweck des Gesetzes erfüllt werden, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern".

Infektionsherd Krankenhaus

Neu ist auch die Meldepflicht für Impfreaktionen, sofern sie "über das übliche Ausmaß hinausgehen". Denn eine vorübergehende Rötung und schmerzhafte Schwellung der Impfstelle ist nur Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff während der Immunisierung, ebenso wie leichtes Fieber und Allgemeinsymptome ähnlich denen eines grippalen Infekts. Tritt wirklich einmal ein Schaden nach einer offiziell empfohlenen Impfung auf, dann hat man Anspruch auf staatliche Entschädigung unabhängig von der Schuldfrage. Die Wissenschaftler sprachen sich bei der Berliner Veranstaltung einmütig dafür aus, die Daten über Nebenwirkungen einer Impfung öffentlich zu machen: Wenn jeder nachlesen kann, wie äußerst selten es zu Schäden kommt, kann dies irrationale Ängste zerstreuen.

Dass sogar die Grundimpfungen der Kinder vielfach versäumt werden, vor allem in sozialen Randgruppen, führen die Experten aber auf Unwissenheit oder Nachlässigkeit zurück. Dabei sind Schutzimpfungen die wirksamste Art der Krankheitsprävention.

Trotzdem hält das neue Gesetz an der Freiwilligkeit von Impfungen fest. Auch hier setzt man auf Information und Motivation statt auf Zwang. Der Durchimpfungsgrad der Bevölkerung ist nicht bekannt. Das Gesetz macht jetzt die - schon heute weithin praktizierte - Erhebung des Impfstatus bei den Einschulungsuntersuchungen zur Pflicht.

Eine Gruppe von Infektionen nimmt das neue Gesetz besonders ins Visier: die nosokomialen Infektionen (griechisch nosokomíon = Krankenhaus). Nach Hochrechnungen sollen sich vier Prozent der jährlich 16 Millionen Patienten in deutschen Kliniken infizieren. Das Spektrum reicht vom harmlosen Harnwegsinfekt bis zu gefährlichen, manchmal tödlichen Lungenentzündungen und Blutvergiftungen durch resistent gewordene Krankheitskeime.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet jetzt die Leiter von Kliniken und von Einrichtungen für ambulante Operationen, das Auftreten bestimmter nosokomialer Infektionen und resistenter Bakterien fortlaufend aufzuzeichnen und auch zu bewerten. Das heißt, sie dürfen sich nicht mit dem Führen einer Statistik begnügen, sondern müssen sich selbstkritisch damit auseinandersetzen, ob und warum vermeidbare Infektionen in einem Haus auftreten, in dem Kranke gesund werden wollen, statt sich noch eine zusätzliche Krankheit zu holen.

Ärzte, die gesundheitsökonomisch bewandert sind, erwarten einen Rückgang der nosokomialen Infektionen - nicht wegen des Gesetzes, sondern weil demnächst die Kliniken durchweg pauschal je nach Krankheitsfall und nicht mehr pro Pflegetag bezahlt werden. Dann hat das Krankenhaus nämlich einen finanziellen Verlust für jeden Tag, den ein Patient wegen einer Infektion länger stationär behandelt werden muss.

Das Infektionsschutzgesetz erschien samt Kommentar im Verlag Kohlhammer, Stuttgart. Das Bundesgesundheitsblatt widmete dem Gesetz sein Heft 11 / 2000.

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