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Gesundheit: Kultusminister entscheiden: Nach 13 Semestern kann das Studium teuer werden

Am 24. Mai schlägt die Stunde der Wahrheit: dann unternehmen die Länder wohl den letzten Versuch, doch noch zu einer Einigung über die leidige Frage zu kommen, unter welchen Bedingungen in Deutschland gebührenfrei studiert werden darf und wann Studiengebühren zu bezahlen sind.

Am 24. Mai schlägt die Stunde der Wahrheit: dann unternehmen die Länder wohl den letzten Versuch, doch noch zu einer Einigung über die leidige Frage zu kommen, unter welchen Bedingungen in Deutschland gebührenfrei studiert werden darf und wann Studiengebühren zu bezahlen sind. Am 24. Mai tagt die Ministerarbeitsgruppe "Studiengebühren Freiheit" im thüringischen Meiningen, um für das Plenum der Kultusministerkonferenz eine Empfehlung vorzubereiten. Kommt es zu einer Einigung aller Kultusminister bis zum 26. Mai, dann stünde dem Abschluss eines Staatsvertrages nichts mehr im Wege.

Zwei Modelle stehen zur Wahl und beide Lösungsvorschläge sind - pragmatisch gesehen - nicht weit voneinander entfernt. Vom Prinzipiellen her aber liegen Welten zwischen den Modellen. Das eine Modell ist mit dem Namen des Wissenschaftsministers aus Baden-Württemberg, Klaus von Trotha, verbunden, das andere mit dem Namen seines Amtskollegen aus Rheinland Pfalz, Jürgen Zöllner. Trotha hat das Konzept "Bildungsguthaben" entwickelt. Es geht vom Prinzip aus, dass die Studenten eigentlich zur Zahlung von Studiengebühren verpflichtet sind, aber für die Dauer eines Studiums in der Regelstudienzeit plus vier Toleranzsemester von der Begleichung der Gebühren befreit werden. Nach diesem Modell beginnt vom 13. Semester an die Zahlungspflicht für Langzeitstudenten mit 1000 Mark pro Semester. In Baden-Württemberg ist das schon gängige Praxis.

Von einer prinzipiell anderen Sicht geht das "Studienkonten-Modell" des Sozialdemokraten Jürgen Zöllner aus. Für Zöllner steht die Gebührenfreiheit im Vordergrund, aber nur für das "Grund ständige Studium". Gemeint ist das Studium unter den herkömmlichen Bedingungen bis zum Diplom, Magister oder Staatsexamen. Darüber hinaus soll das Gebühren freie Studium auch für konsekutive Studiengänge mit dem Bacholor als erstem Abschluss nach sechs Semestern und für den Master als zweiten Abschluss nach zehn Semestern gelten. Zöllner geht bei seinem Studienkonten Modell von 200 Semester Wochenstunden aus - das entspricht einer Studienzeit von etwa zehn Semestern. Auch in Zöllners Modell ist ein Anreiz zu einem schnellen Studienabschluß enthalten: Wer das Abschlussexamen etwa in der Regelstudienzeit von acht oder neun Semestern erreicht, hat seine 200 Semester Wochenstunden noch nicht verbraucht und kann den Rest als Bonus für ein kostenloses weiterbildendes Studium nutzen. Wer dagegen den Abschluss erst nach Beendigung der Regelstudienzeit erreicht und vorher schon das Studienkonto verbraucht hat, der hat keinen Anspruch mehr auf ein weiteres gebührenfreies Studium. Auch der Vordenker der Sozialdemokraten, Jürgen Zöllner, räumt ein, dass in diesen Fällen Gebühren erhoben werden könnten, sofern es zu einer bundesweiten Einigung kommt.

Die Rolle des Buhmannes hat dafür sein sozialdemokratischer Kollege aus Niedersachsen übernommen. Wissenschaftsminister Thomas Oppermann plädiert für folgende Kompromisslösung: Studiengebühren für das Erststudium werden ausgeschlossen, und zwar auch für konsekutive Studiengänge mit den neuen beiden Abschlüssen Bachalor und Master. Aber da der Hochschulbesuch teuer ist, "muss ein zeitlich unbegrenztes Hochschulstudium ausgeschlossen werden". Deswegen sollen die Länder das Recht erhalten, "bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit" Gebühren zu erheben. Auch Oppermann denkt - welch ein Zufall - an Studiengebühren vom 13. Semester an.

Damit liegen, pragmatisch gesehen, der CDU-Minister von Trotha und der SPD-Minister Oppermann dicht beieinander. Ob das Modell nun Studienguthaben oder Studienkonten nennt - wer zu lange studiert, soll künftig zahlen. Die Annäherung der beiden Wissenschaftsminister von Trotha und Oppermann über die Zwischenstation Zöllner hat viel Charme. Alle können das Gesicht wahren - auch die SPD mit ihrem Wahlversprechen, keine Studiengebühren für das grundständige Studium zu erheben.

Eigentlich brauchen sich die Kultusminister nur noch über zwei Fragen zu einigen: wie hoch sollen die Gebühren sein und für welche Dauer wird der Staatsvertrag abgeschlossen. Alles sieht nach Einigung aus. Es sei denn, es wird wieder ein Prinzipienstreit los getreten. Nordrhein-Westfalen hat die Gebührenfreiheit gerade erst gesetzlich festgelegt und könnte einem Guthaben á la von Trotha nicht zustimmen, das Gebührenfreiheit nur als Ausnahme und Gebühren als Regel definiert. Trotha könnte dann kontern: Studienkonten nach sozialdemokratischem Muster lassen sich in so unstrukturierten Studiengängen wie den Geisteswissenschaften schwer kontrollieren. Studienguthaben dagegen, bei denen allein die Semester gezählt werden, sind leichter zu handhaben. Sollte in diesem Sinne in Meiningen diskutiert werden, dann ist die Einigung auf einen Staatsvertrag der 16 Bundesländer kaum möglich.

Uwe Schlicht

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