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Gesundheit: Kultusminister können nicht einmal eine Moratoriumsfrist finden

Die SPD-geführten Bundesländer haben am Freitag die Verhandlungen über ein Länderabkommen zum Verzicht auf Studiengebühren für gescheitert erklärt. Der SPD-Ländersprecher, der rheinland-pfälzische Bildungsminister Jürgen Zöllner, sagte auf der Kultusministerkonferenz in Husum, man sei zwar offen für eine neue Gesprächsrunde im Dezember.

Die SPD-geführten Bundesländer haben am Freitag die Verhandlungen über ein Länderabkommen zum Verzicht auf Studiengebühren für gescheitert erklärt. Der SPD-Ländersprecher, der rheinland-pfälzische Bildungsminister Jürgen Zöllner, sagte auf der Kultusministerkonferenz in Husum, man sei zwar offen für eine neue Gesprächsrunde im Dezember. Allerdings müssten die unionsgeführten Bundesländer zunächst untereinander ihre Positionen klären.

Die SPD strebt eine bundeseinheitliche Regelung über ein gebührenfreies Erststudium an. Unter das Erststudium fallen dann die Magister- und Diplomstudiengänge, aber auch die Bachelor- und Masterstudiengänge. Nach der Interpretation des Bundesbildungsministeriums werden Masterstudiengänge nicht als Zweitstudien angesehen. Sollte es zu keiner Länderregelung kommen, will die rot-grüne Regierungskoalition entsprechend ihrer Koalitionsvereinbarung eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes vorbereiten.

Bei den Verhandlungen in der Kultusministerkonferenz war zuletzt ein bis zum Jahr 2003 befristetes Moratorium im Gespräch, um Zeit für eine Neuordnung der Hochschul- und Studienfinanzierung zu gewinnen. Berlin und Baden-Württemberg wollen aber nur einer Regelung bis zum Jahr 2001 zustimmen und damit war eine Einigung mit den SPD-Ländern nicht mehr möglich. Innerhalb der CDU-regierten Länder gibt es zumindest in Sachsen und im Saarland keine Sympathie für die alsbaldige Einführung von Studiengebühren.

Die Kultusminister haben in Husum auch über eine neue Besoldung für die Professoren beraten. Dieses Kernstück einer großen Hochschulreform ist umstritten, weil viele Professoren um ihre Zulagen nach Dienstalter fürchten und sich künftig Zulagen durch besondere Leistungen erst verdienen müssen. Die Politiker wollen die faulen Professoren nicht genauso bezahlen wie die fleißigen. Das ist der Kern der Überlegungen. Und da vor allem die Lehre besser werden soll, haben auch die Studenten etwas von einer neuen Bezahlung der Professoren.

Besonders bewertet werden sollen in der Lehre gute Ergebnisse bei der Evaluierung, eine über die allgemeine Verpflichtung hinausgehende Lehrtätigkeit, Leistungen in der Weiterbildung, die Zahl der Diplomarbeiten oder abgenommenen Prüfungen.

In der Forschung wird die Mitwirkung in den umfassenden Themen gewidmeten Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs oder Forschergruppen besonders honoriert. Ebenso zählt die Summe der bei Stiftungen und in der Wirtschaft eingeworbenen Drittmittel. Gutachtertätigkeit, die Herausgabe von wissenschaftlichen Zeitschriften mit einem strengen Leistungskriterium, betreute Promotionen und Habilitationen spielen ebenfalls eine Rolle. Für Dekane und Präsidenten oder Rektoren werden Funktionszulagen gewährt, die bei Dekanen um 1000 Mark monatlich und bei Rektoren 1500 Mark betragen können.

Die Kultusminister wollen ihre Vorstellungen an die Expertenkommission weiterleiten, die von der Bundesregierung einberufen worden war. Als Empfehlung wurde in Husum folgende Regelung beschlossen: Die Professoren sollen künftig eine Grundvergütung in Form eines festen Betrages erhalten und darauf werden Zulagen gewährt, die von Leistungen abhängig sind. Die Kultusminister denken bei den Zulagen an einen Mix von befristeten Lösungen oder Zulagen auch auf Dauer. Weiterhin können die Zulagen auf das Ruhegehalt angerechnet werden. Alle diese Varianten führen insgesamt zu einem System von Anreizen.

Die Länder haben bisher unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Grundvergütung. Künftig soll es auf jeden Fall zwei Professorengruppen mit jeweils anderer Besoldung geben: Die Hochschullehrer an den Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen werden als einheitliches Professorenamt aufgefasst und mit einer Grundvergütung von monatlich 8000 Mark ausgestattet oder, wie Bayern es vorschlägt, mit 8700 Mark. Für die Fachhochschulen gibt es ein zweites einheitliches Professorenamt, das entweder mit 6800 oder, wie Bayern es vorschlägt, mit 7300 DM monatlich zu vergüten ist.

Je nach der Höhe des Grundgehalts bleiben dann für die an der Leistung orientierten Zulagen unterschiedliche Größen übrig. Da die Hochschullehrerbesoldung kostenneutral gestaltet werden soll, geben die bisherigen Regelungen den finanziellen Spielraum vor. Wurden bisher die Professorengehälter je nach Dienstalter erhöht, sollen künfig die zusätzlichen Gelder, die für die Dienstalterstufen vorgesehen waren, für die Leistungszulagen verwendet werden. In einzelnen Ländern können daher je nach der Höhe des Grundgehalts die Leistungszulagen zwischen 10 und 20 Prozent schwanken.

Uwe Schlicht

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