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Gesundheit: Mehr Freizeit bringt nichts

Über Tarife an den Berliner Unis muss nachverhandelt werden

Es wird nachverhandelt. Das ist die günstige Botschaft für jene Beschäftigten an den Berliner Universitäten, die nur für wenige Jahre an der Uni tätig sind, weil sie sich für eine Promotion qualifizieren wollen.

Das Problem: Der Tarifvertrag, den das Land Berlin mit den Gewerkschaften für die Angestellten im Öffentlichen Dienst ausgehandelt hat, lässt sich nicht eins zu eins auf die Universitäten anwenden. Er besagt: Wenn die Angestellten in den Behörden Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, erhalten sie einen Ausgleich an Freizeit. Vor allem wird eine Beschäftigungsgarantie in der Form geboten, dass bis zum Jahre 2009 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Wer nur noch 33 statt 37 Wochenstunden arbeitet, kann sich das auch in freien Tagen anrechnen lassen.

An den Unis jedoch werden zahlreiche Stellen auf Zeit vergeben. Was nützt es wissenschaftlichen Mitarbeitern, wenn sie zum Ausgleich für verminderte Bezüge bis zu 24 Tage im Jahr mehr Freizeit anhäufen können? Sie brauchen die Zeit, um sich für ihre Promotion vorzubereiten, und wenn sie ihre Arbeitszeit für die Dienstleistungen in der Lehre verringern würden, würde der Lehrbetrieb zu stark leiden. Auch mit einer Beschäftigungsgarantie bis 2009 können befristet angestellte Mitarbeiter nichts anfangen.

Verdi erkennt das Problem

Über den Entwurf eines bundesweit gültigen Tarifvertrags mit Sonderregelungen für die Wissenschaft wird zwar geredet. Sein Abschluss ist jedoch noch in weiter Ferne. Als es jetzt im Kuratorium der Technischen Universität darum ging, über einen Anwendungstarifvertrag zu beschließen, den die Unis mit den Gewerkschaften GEW und Verdi ausgehandelt haben, wurde das ganze Dilemma deutlich. Als Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter erklärte Florian Böhm: Sollte die offizielle Arbeitszeit gesenkt werden, so würde die Betreuung der Studenten in den Praktika und Sprechstunden nur noch schlechter. Auch für die 700 Beschäftigten, die mit Drittmitteln beschäftigt werden, könne eine Verringerung der Arbeitszeit nicht in Kauf genommen werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als wichtiger Geldgeber gehe zum Beispiel bei der Förderung von Forschungsprojekten von 38,5 Wochenstunden aus und nicht von 37 Wochenstunden oder weniger wie der Berlin-Brandenburger Tarifvertrag.

Eine Lösung scheidet wohl aus: die Mitarbeiter aus den Besoldungsregelungen des Tarifvertrages herauszunehmen. Dann entstünden der Technischen Universität Mehrkosten. Die TU hat bei den Tarifverträgen mit Einsparungen von sieben bis acht Millionen Euro gerechnet, davon müsste sie drei Millionen Euro jährlich abziehen, wenn die Mitarbeiter von den Regelungen des Tarifvertrags ausgenommen werden, sagt Kanzler Bröker.

Auf Antrag des SPD-Abgeordneten Christian Gaebler beschloss daher das Kuratorium, den Anwendungstarifvertrag zwar zu übernehmen, aber den TU-Präsidenten zu Nachverhandlungen mit den Tarifparteien aufzufordern. Verdi-Vertreterin Susanne Stumpenhausen erklärte, ihre Gewerkschaft habe das Problem erkannt.

Uwe Schlicht

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