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Gesundheit: Mehr Geld für die Uni

Die Hochschulrektoren fordern Studiengebühren

Die Präsidenten der deutschen Hochschulen wollen Studiengebühren erheben können. Eine entsprechende Forderung verabschiedete die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der 262 Hochschulen angehören, bei ihrer Sitzung am Dienstag mit großer Mehrheit. Peter Gaehtgens, der Präsident der HRK, sagte am Mittwoch vor Journalisten: „Nur so kann die Qualität des Lehrangebots langfristig gesichert werden.“ Es gebe immer mehr Studierende, doch die Politiker bauten Studienplätze ab. Die HRK habe sich in der Gebührenfrage auch positionieren müssen, da sechs Bundesländer in Karlsruhe gegen das Verbot im Hochschulrahmengesetz klagen.

Die Präsidenten sprechen jedoch von Beiträgen, nicht von Gebühren. Damit wollen sie verdeutlichen, dass das Geld der Studierenden zweckgebunden sein soll: Es muss in die Lehre fließen und die Studienbedingungen verbessern – die Beiträge hätten also den Charakter von Drittmitteln für die Lehre. Bislang liege der Anteil privater Mittel an der Finanzierung der Hochschulen in Deutschland bei nur sechs Prozent, sagte Gaehtgens: „Eine Aufstockung scheint angemessen.“ Angesichts leerer öffentlicher Kassen sei es „blauäugig“, allein den Staat in die Pflicht zu nehmen. Doch bleibe es Sache des Staates, auch weiterhin die Grundfinanzierung der Hochschulen zu sichern. Auch in den USA deckten Gebühren nur 20 Prozent des Finanzbedarfs der Hochschulen. Studienbeiträge seien nur dann sinnvoll, wenn der Staat im Gegenzug nicht bei den Hochschulen spare.

Den Hochschulrektoren schwebt eine Einführung der Gebühren in zwei Phasen vor. Die erste Phase, die zwei Jahre dauern soll, bezeichnete Gaehtgens als „weich“: Die Obergrenze für Gebühren soll bei etwa 500 Euro pro Semester liegen. Diese Summe sei für alle Studierenden zumutbar, schließlich leisteten sich viele von ihnen auch Handys und Autos. Pro Jahr würden die Hochschulen mit den Gebühren 1,5 Milliarden Euro einspielen, wenn alle Studierenden bis auf die Bafög-Empfänger zahlen, rechnete Gaehtgens vor. Das entspreche gut sieben Prozent der gesamten Ausgaben des Staates für die Hochschulen von 19,8 Milliarden Euro. Auf die Lehre entfielen davon bisher acht Milliarden Euro.

In der zweiten Phase sollen die Hochschulen die Beiträge selbstständig festlegen können – allerdings innerhalb eines Rahmens, den der Staat vorzugeben habe. Gaehtgens nannte Größenordnungen von 1000 bis 3000 Euro pro Semester. Zu diesem Zeitpunkt müsse jedoch ein „funktionierendes System staatlicher Stipendien oder Kreditsicherung installiert sein“, heißt es in dem Beschluss.

Gaehtgens sagte, schon vor zehn Jahren hätten die Regierungschefs von Bund und Ländern die jährliche Finanzlücke bei den Hochschulen auf vier Milliarden Euro beziffert. An dieser Lage habe sich nichts geändert. Von den Studiengebühren verspricht sich Hochschulrektorenkonferenz aber nicht nur mehr Geld für die Lehre. Sie würden auch den Wettbewerb zwischen den Hochschulen um bessere Lehre anregen und die Studienzeiten verkürzen. Die Studierenden würden „verantwortungsvoller“ mit dem Studium umgehen.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) kritisierte den Beschluss. Gebühren würden sich negativ auf die Studierendenzahlen auswirken, sagte Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des DSW. Nach der letzten Sozialerhebung des DSW betrug das studentische Durchschnittseinkommen im Jahr 2000 etwa 687 Euro.

Gaehtgens stellte auch neue Zahlen zur Einführung der neuen Studiengänge Master und Bachelor vor. Zum kommenden Wintersemester würden in Deutschland 1253 Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten, das seien 437 mehr als im Sommersemester und entspreche 23 Prozent aller Studiengänge. In Bachelor- und Masterstudiengänge seien aber nur sechs Prozent aller Studierenden immatrikuliert, sagte Gaehtgens, denn bislang hätten vor allem kleine Fächer die Reform umgesetzt. Der größte Anteil der Bachelorstudiengänge (82,8 Prozent) sei auf drei Jahre angelegt. 58,1 Prozent der Masterstudiengänge erstreckten sich über zwei Jahre.

Die Hochschulrektoren sprachen sich auf ihrer Sitzung außerdem für eine „radikale Vereinfachung des Hochschulrahmengesetzes“ aus. Es soll nur noch den Hochschulzugang, die Abschlüsse, das Dienstrecht und die Qualitätssicherung regeln. In allen übrigen Fragen wollen die Hochschulen selbst entscheiden.

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